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Seit Donnerstag Mittag ist das Stück, indem die Bäume gefällt werden, großräumig abgesperrt. Foto: Ida Wittenberg
Das Gericht hat entschieden, dass die neue Bushaltestelle Goebenstraße nicht weitergebaut werden darf. Foto: Clara Eichner
Gerichtsentscheidung

Bauarbeiten für neue Bushaltestelle Goebenstraße gestoppt

Ein Antrag von Anwohnern der Unnastraße vor dem Verwaltungsgericht war erfolgreich: Die Bauarbeiten zur neu verlegten Bushaltestelle Goebenstraße müssen weiter ruhen.

Von Clara Eichner

Die Bauarbeiten zur Verlegung der Bushaltestelle Goebenstraße müssen vorerst ruhen. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden. Damit war ein Antrag von Anwohnern erfolgreich, die zusätzliche Lärmbelastung befürchtet hatten.

Protest der Anwohner

Aktuell bremsen die Busse vor einer Diskothek und einem Musikladen, damit die Fahrgäste an der Haltestelle Goebenstraße aussteigen können. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer wollte die Haltestelle um 50 Meter Richtung Altona versetzen, damit Busse pro Fahrt 50 Sekunden Zeit sparen.

Die fast abgeschlossenen Bauarbeiten wurden allerdings im Dezember von einer Klage der Anwohner vor dem Verwaltungsgericht gestoppt. Die Bewohner des Eckhauses an der Unnastraße/Im Gehölz befürchten eine erhöhte Lärmbelastung. Ihre rote Villa liegt an einer vierspurigen Straße des Ring 2, auf der 35.000 Autos pro Tag lang fahren.

Die Proteste gegen die Baumfällung sind in der Unnastraße deutlich sichtbar. Foto: Jürgen Kahlert

Gericht verhängt Baustopp an der Unnastraße

Durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht haben Anwohner der Unnastraße die Verlegung der Haltestelle Goebenstraße vorerst gestoppt. Für Bäume mussten der geplanten Busbucht bereits weichen. Die Verkehrsbehörde hält ihre Planungen dennoch für richtig.

Entscheidung gefallen

Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag der Anwohner nun zugestimmt: Die zuständige Straßenverkehrsbehörde darf keine weiteren Bauarbeiten unternehmen, um die neue Busbucht fertigzustellen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Antragsteller bereits jetzt erheblich von Verkehrslärm betroffen seien.

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Die Lautstärke liege laut Rechtsprechung bereits in einem gesundheitsgefährdenden Bereich. Die Verlegung der Bushaltestelle werde den Verkehrslärm zwar nur relativ gering erhöhen, doch den Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung deutlich überschritten.

Bisher keine Lösung für Lärm

Wie der Lärmbelastung angemessen begegnet werden kann, steht noch nicht fest. Gegen die Entscheidung (Beschluss 6 E 7145/16) des Verwaltungsgerichts kann eine Beschwerde an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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