Bauaufträge für die Sophienterrasse sind vergeben
Die Entscheidung für die Nutzung der Sophienterasse geht in die nächste Instanz. Das Oberverwaltungsgericht muss darüber entscheiden, ob die geplante Flüchtlingsunterkunft gebaut werden kann. Das städtische Unternehmen Fördern & Wohnen hat jedoch bereits Aufträge für den Umbau vergeben.
Von Lena SchnüpkeDie Vergabe von Geldern wurde durch den Senat bekannt. Die Abgeordneten Andreas Wankum und Roland Heintze (CDU) wollten, unabhängig von weiteren gerichtlichen Entscheidungen, wissen, „welche Aufträge zum Umbau der Immobilie bislang vergeben worden sind und welche Kosten dadurch entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.“
Vorläufiger Baustopp
In Harvestehude soll an der Sophienterasse das ehemalige Kreiswehrersatzamt in eine Flüchtlingsunterkunft umgebaut werden. Das Bezirksamt Eimsbüttel hatte Ende September letzten Jahres den Umbau genehmigt. Anwohner hatten daraufhin einen Eilantrag gegen die Baugenehmigung gestellt. Die Unterkunft in der geplanten Größe ist, laut Gero Tuttlewski, dem Anwalt der Kläger, „nicht gebietsverträglich“. Das Hamburger Verwaltungsgericht gab diesem Antrag statt, worauf es zu einem vorläufigen Baustopp kam. Das Bezirksamt Eimsbüttel will die Entscheidung des Gerichts nicht hinnehmen und legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Nun muss das Oberverwaltungsgericht über einen endgültigen Baustopp entscheiden.
Kosten in Millionenhöhe
Was die bereits vergebenen Aufträge und die geplanten Kosten betrifft, wird aus der Antwort des Senats deutlich: Für den Umbau in eine Flüchtlingsunterkunft sind Aufträge in Höhe von über zwei Millionen Euro bereits vergeben worden. Das betrifft zum Beispiel Nebenkosten für die Planung, aber auch Baukosten für den Rohbau, Fliesenlegung oder Heizungsarbeiten. Davon sind laut Pressestelle des städtischen Unternehmens Fördern & Wohnen bislang rund 680.700 Euro in Rechnung gestellt worden.
Es ist aber noch nicht klar, welche Kosten auf die Stadt zukommen, sollte das Bauvorhaben vom Oberverwaltungsgericht gestoppt werden. Das Gericht befindet sich noch in der Entscheidungsphase. Die Begründung der Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht eingegangen. Danach muss beiden Seiten die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben werden.
Bis es zu einer Entscheidung kommt, werden laut Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts mindestens noch ein paar Wochen vergehen.
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