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Nach dem juristischen Hin und Her der letzten Monate finden Stadt und Anwohner nun eine gemeinsame Lösung. Foto: Berit Köhler.

Baustopp für Flüchtlingsunterkunft bleibt bestehen

Das Oberverwaltungsgericht hat den Baustopp für die Flüchtlingsunterkunft in der Sophienterrasse bestätigt. Drei Anwohner hatten gegen die Unterbringung der Flüchtlinge im ehemaligen Kreiswehrersatzamt geklagt und am Montag in zweiter Instanz recht bekommen.

Von Gast

Es bleibt unverändert: Nach dem heutigen Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts werden nach wie vor keine Flüchtlinge in die geplante Unterkunft in der Sophienterasse einziehen. Die Stadt Hamburg hat das ehemalige Kreiswehrersatzamt für 14 Millionen Euro vom Bund abgekauft – seit 2012 steht es leer. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sollten im März dieses Jahres 220 Flüchtlinge einziehen.

Dagegen hatten drei Anwohner geklagt, im Januar wurde ihrer Beschwerde vom Verwaltungsgericht stattgegeben und ein Baustopp verhängt. Der Grund: Es handele sich um ein „besonders geschütztes Wohngebiet“. Diese Entscheidung wurde nun von der höheren Instanz bestätigt. In einem besonders geschützten Wohngebiet sei eine Gemeinschaftsunterkunft nur als kleine Anlage für soziale Zwecke baurechtlich zulässig, heißt es in der Urteilsbegründung. Aufgrund des „räumlichen Umfangs, der Art und Weise der Nutzung sowie des vorhabenbedingten An-und Abfahrtsverkehrs“ schätzt das Gericht die geplante Unterkunft nicht als klein ein.

Gegen das Vorgehen der klagenden Anwohner positioniert sich der Verein Flüchtlingshilfe Harvestehude. Ende März zog zudem eine anti-rassistische Demo durch das Viertel. Es bleibt abzuwarten, wie das Bezirksamt Eimsbüttel vorgehen wird. Eine Änderung des Bebauungsplans und damit der rechtlichen Grundlage des Urteils könnte die Situation verändern.

Wir sind aktuell noch dabei, Stellungnahmen von allen Beteiligten einzuholen. Mehr zu den Entwicklung um die Sophienterrasse.

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Text: Lina Beling

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