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Weil die Bundestagswahl vorgezogen wurde, gelten für die Briefwahl kürzere Fristen. Symbolfoto: Canva
Weil die Bundestagswahl vorgezogen wurde, gelten für die Briefwahl kürzere Fristen. Symbolfoto: Canva
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Briefwahl in Hamburg: Antrag ab heute möglich

Hamburg wählt in den nächsten Wochen gleich zweimal. Was Briefwähler beachten müssen.

Von Julia Haas

Am 23. Februar wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Eine Woche später findet in Hamburg die Bürgerschaftswahl statt. Wer an den Wahlsonntagen nicht in Eimsbüttel ist oder auf Nummer sicher gehen will, kann ab heute seine Briefwahlunterlagen beantragen.

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Briefwahl: Antrag ab heute möglich

Nach dem Bruch der Ampelkoalition stehen in Deutschland Neuwahlen an – sie finden am letzten Sonntag im Februar statt. Für die vorgezogene Bundestagswahl gelten verkürzte Fristen, was sich vor allem auf die Briefwahl auswirkt.

Die dafür notwendigen Unterlagen können Interessierte ab heute online beantragen. Ab morgen werden zudem die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl verschickt, wie die Pressestelle des Hamburger Senats mitteilte. Darin finden die Wählerinnen und Wähler Informationen zu ihrem Wahllokal und einen QR-Code, der sie zum Online-Dienst für die Briefwahl führt.

Fristen für die Bundestagswahl am 23. Februar

Wichtig: Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich erst ab dem 7. Februar verschickt. Nach Angaben der Pressestelle liegt das daran, dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl erst ab dem 30. Januar gedruckt werden können, wenn über die Wahlvorschläge entschieden wurde.

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Damit die Briefwahl gültig ist, muss der Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingehen. Wer die Unterlagen per Post verschickt, sollte dies wegen der kurzen Fristen frühzeitig tun.

Was gilt für die Bürgerschaftswahl?

Die Briefwahlunterlagen für die Bürgerschaftswahl können Wählerinnen und Wähler ebenfalls ab heute online beantragen. Da der Wahltermin schon länger feststeht, wird ab morgen mit dem Versand und der Ausgabe der Briefwahlunterlagen begonnen.

Auch bei der Bürgerschaftswahl muss der Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlleitung eingegangen sein.

Kann ich mich noch als Wahlhelfer melden?

Für die anstehenden Wahlen nehmen die Bezirksämter keine Bewerbungen von Wahlhelfenden mehr an. Aus der Pressestelle des Bezirksamts Eimsbüttel heißt es dazu: „Aktuell haben wir bereits sehr viele Freiwilligenmeldungen erhalten, sodass wir Stand jetzt davon ausgehen, unsere Bedarfe damit decken zu können.“


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