
Das ungeplante Leuchten der Apostelkirche
Da Leser auf das Leuchten hingewiesen haben, haben wir nachgefragt: Warum strahlt die Apostelkirche in den Nachthimmel? Und: Darf die das?
Von Sandra KunkelDie Spitze der Apostelkirche hat in der letzten Woche hell in den Nachthimmel geleuchtet. Ein Programmfehler, sagt die Vorsitzende der Kirchengemeinde, Claudia Dreyer. Eigentlich solle die Kirche nur zu besonderen Anlässen leuchten – in den Abendstunden. Wie beispielsweise in der Adventszeit.
Leuchten als Symbol
Die Beleuchtung sei, wie Dreyer sagt, „ein Symbol, das deutlich macht: hier war mal ein richtiger Kirchturm“. Die Apostelkirche ist 1977 ausgebrannt und der Kirchturm wurde nicht wieder vollständig aufgebaut. Daher habe man sich vor vielen Jahren zu der symbolischen Beleuchtung entschlossen.
Die Beleuchtung solle aber nur eine Installation an bestimmten Tagen sein: „Das ist ja sonst ökologisch und was die Lichtverschmutzung angeht nicht so toll“, so Dreyer.

Verträgt sich das mit einem ökofairen Siegel?
Für die Gemeinde sei die Beleuchtung der Kirche eine Gratwanderung zwischen schönem Symbol und ökologischen Maßstäben. Die Rückmeldungen wären meist positiv, sagt die Vorsitzende – viele fänden das toll. Und einige würden – zu Recht – auf das Siegel als ökofaire Gemeinde hinweisen.
Ein Siegel als ökofaire Gemeinde wird innerhalb der evangelischen Kirchengemeinde vergeben. Eine Gemeinde kann sich bewerben, wenn ein Großteil definierter Kriterien erfüllt sind. Zu den Kriterien gehört, das Energieverhalten umzustellen. Das umfasst auch eine energiesparende Beleuchtung – neben Kriterien wie dem Bezug von zertifiziertem Ökostrom und Biogas oder der Eigenproduktion von regenerativem Strom.
Wie ist „Lichtverschmutzung“ in Hamburg geregelt?
Lichtverschmutzung – das beschreibt die dauerhafte Abwesenheit von Dunkelheit durch künstliche Beleuchtung. Und damit eine Art der Umweltverschmutzung. Vor der Schädlichkeit für die Natur und auch den Menschen wird immer wieder gewarnt.
Lichtimmissionen sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt, so Gernot Pickert vom Hamburger Amt für Immissionsschutz. Dieses Gesetz dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und „ähnlichen Vorgängen“ – Licht ist dort nicht ausdrücklich benannt.
Andere Bundesländer, wie beispielsweise Bayern, haben spezifische Regelungen gegen Lichtverschmutzung – Hamburg dagegen nicht. Laut Pickert verwenden Kirchen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Die sollten nach dem Bundesgesetz schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränken. Für die Überwachung seien die Bezirke verantwortlich.