
Einschränkungen für Haspa-Kunden am Osterwochende
Am Osterwochenende stellt die Haspa ihr IT-System auf das der Sparkassenfinanzgruppe um. Kunden müssen sich im Zeitraum vom 18. bis zum 22. April auf Einschränkungen einstellen.
Von Anna KorfDie Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa) müssen sich am Osterwochenende auf Einschränkungen in der Nutzung von Bankdienstleistungen einstellen. Vom 18. bis zum 22. April werden Dienste wie das Bargeldabheben, Online-Banking, Online-Brokerage sowie Telefon-Banking nicht verfügbar sein.
Grund hierfür ist, dass die Haspa eine IT-Umstellung durchführt. „Damit wir den Anforderungen unserer Kunden an ein moderneres Banking gerecht werden können, stellen wir auf das IT-System der Sparkassenfinanzgruppe um“, so Haspa-Vorstand Jürgen Marquardt in einer Mitteilung. Die Haspa investiert im Zuge der Umstellung 145 Millionen Euro.
Kartenzahlung und Abheben bedingt möglich
Die Haspa informiert, dass das Abheben von Bargeld sowie die Kartenzahlung nur eingeschränkt möglich sein werden. Den Kunden wird deshalb geraten, im Vorfeld genug Bargeld abzuheben oder ihre Kreditkarte zu nutzen. Vorübergehende Ausfälle gibt es auch bei der Internetbezahlfunktion und dem Ausdrucken von Kontoauszügen.
Bei Filialen, die samstags geöffnet haben, wird dieses Wochenende zudem kein Bankgeschäft möglich sein. Folglich muss an den Kassen nach Ostern mit langen Wartezeiten gerechnet werden, die die Kunden einplanen sollten. Eine vollständige Liste der technischen Einschränkungen ist online aufgelistet.
Was ändert sich für Haspa-Kunden?
Die Haspa setzt mit der Systemumstellung auf Digitalisierung. „Das Update macht die Bankgeschäfte der Kunden bequemer, einfacher und schneller“, so Haspa-Vorstand Jürgen Marquardt. Darüber hinaus sollen den Kunden neue Apps und Services zur Verfügung stehen. So wird unter anderem mobiles Bezahlen per App möglich sein. Des Weiteren wird das Online-Banking überarbeitet. Neben einem übersichtlicheren Design und einer schnelleren Benutzerführung soll es neue Angebote im Zahlungsverkehr geben. So können beispielsweise Überweisungen ins außereuropäische Ausland erfasst werden.