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Ist der Leerstand in der Grindelallee 80 bald Geschichte? Foto: Jacob Gehring
Ist der Leerstand in der Grindelallee 80 bald Geschichte? Foto: Christiane Tauer
Immobilien

Nach jahrelangem Leerstand: Wird die Grindelallee 80 jetzt zwangsversteigert?

Die Grindelallee 80 ist seit Jahren unbewohnbar. Jetzt könnte es bald zu einem Eigentümerwechsel kommen. Über die Hintergründe.

Von Julia Haas

Seit Jahren steht die Grindelallee 80 leer. Trotz verschiedener Bemühungen vonseiten der Politik konnte der Leerstand bislang nicht beendet werden. Das könnte sich jetzt ändern.

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Am 18. Juni soll das Gebäude am Amtsgericht Hamburg zwangsversteigert werden. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Die Hamburger Morgenpost hatte zuerst berichtet.

Grindelallee: Im Grundbuch ist Verkauf vorgemerkt

Die Bank des Eigentümers soll bereits vor Längerem ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet haben. Hintergrund sei eine Grundschuld, die auf dem Grundstück lastet. Mithilfe der Auktion könnte die Bank das Darlehen, das sie dem Eigentümer der Grindelallee 80 gegeben hat, ausgleichen.

Im Juli 2023 wurde das Verfahren nach Angaben des Bezirksamtes jedoch zunächst wieder eingestellt. Der Grund: Im Grundbuch gibt es wohl eine gesicherte Auflassungsvormerkung. Diese Vormerkung sichert einem Unternehmen M. das Gebäude zu.

In einem Schreiben des Bezirksamtes heißt es, dass nach Einschätzung des Rechtspflegers die Zwangsversteigerung dadurch nicht erfolgreich durchzuführen wäre.

Rechtsstreit zwischen Eigentümer und potenzieller Käuferin

Bereits im Jahr 2018 soll der Grundstücksverkauf zwischen dem Eigentümer der Grindelallee 80 und dem Unternehmen M. vereinbart worden sein, wie ein Gerichtspressesprecher auf Anfrage der Eimsbütteler Nachrichten erklärte. Diese Vereinbarung sei Gegenstand eines vor dem Hamburger Landgericht verhandelten Zivilrechtsstreits.

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Zwangsgelder

Vor über zehn Jahren hat laut verschiedener Medienberichten ein Hamburger Immobilieninvestor die Grindelallee 80 erworben. Sechs Jahre später, im Jahr 2019, erklärte das Bezirksamt das Gebäude für unbewohnbar und ließ die Wohnungen räumen.

Im selben Jahr forderte das Bezirksamt den Eigentümer auf, das Gebäude hinsichtlich des Wohnraumes wiederherzustellen. Das geht aus einer kleinen Anfrage der Linksfraktion hervor. Weil der Eigentümer den Forderungen wohl nicht nachkam, verhängte das Bezirksamt Zwangsgelder in Höhe von rund 130.000 Euro.

Dabei soll es darum gehen, dass die Käuferin die Eigentumsumschreibung des Grundstücks verlange. Dagegen verteidige sich der aktuelle Eigentümer mit dem Argument, dass die Käuferin den Kaufpreis noch nicht gezahlt habe.

Außerdem geht es bei dem Rechtsstreit um die Frage, ob es noch laufende Mietverhältnisse für die geräumten Wohnungen gab oder gibt.

Eine Entscheidung gibt es bislang nicht.

Was die Zwangsversteigerung für das Vorkaufsrecht bedeutet

Das Zwangsversteigerungsverfahren wurde nun dennoch wieder aufgenommen. Warum es ausgerechnet jetzt dazu kam, ist unklar.

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Erst im vergangenen Jahr hatte die Linksfraktion das Bezirksamt aufgefordert, einen Treuhänder einzusetzen, sofern nicht innerhalb von sechs Monaten eine Zwangsversteigerung angesetzt wird oder der Eigentümer das Gebäude wieder bewohnbar macht. Die Frist verstrich – ohne Ergebnis.

In der Zwischenzeit hatte sich die Linke für ein städtisches Vorkaufsrecht starkgemacht. Nach Angaben des Fraktionsvorsitzenden Mikey Kleinert würden mit einer Zwangsversteigerung alle Vorkaufsrechte für die Stadt wegfallen.


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