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Bei der Grindelallee 80 zeichnet sich eine Lösung ab
Bei der Grindelallee 80 zeichnet sich eine Lösung ab. Foto: Christiane Tauer
Immobilien

Grindelallee 80: Kommt jetzt ein Treuhänder?

Eimsbüttels Politik will beim Verfall der umstrittenen Immobilie in der Grindelallee nicht mehr tatenlos zusehen und fasst einen Beschluss. Was in sechs Monaten passieren könnte.

Von Christiane Tauer

Das Gebäude in der Grindelallee 80 steht seit Jahren leer und verfällt. Nach der Zwangsräumung im Jahr 2019 haben das Eimsbütteler Bezirksamt und die Politik mehrere Versuche unternommen, die Immobilie wieder bewohnbar zu machen. Ohne Erfolg.

Nun greift die Bezirkspolitik zur letzten möglichen Maßnahme.

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Grindelallee 80 soll bewohnbar werden

Sollte die leerstehende Immobilie in den kommenden sechs Monaten nicht zwangsversteigert oder wieder bewohnbar gemacht werden, soll das Bezirksamt einen Treuhänder für das Gebäude einsetzen.

So lautet der Beschluss der jüngsten Bezirksversammlung nach einem Antrag der Linksfraktion.

„Einzige effektive Maßnahme“

„Die Einsetzung eines Treuhänders ist die einzig effektive Maßnahme, um das Trauerspiel zu beenden“, sagt Fraktionssprecher Mikey Kleinert. Nur so könne man das Haus endlich der Spekulation entziehen und wieder mit Mietwohnungen ausstatten.

Zuletzt war es in dem unbewohnten Gebäude zu einem Feuer gekommen.

Eigentümer der Grindelallee 80 zahlt nicht

Der Treuhänder würde an die Stelle des Eigentümers treten, der bisher nicht der Aufforderung eines Gerichtsurteils nachgekommen ist, das Gebäude bewohnbar zu machen. Das Bezirksamt hat deshalb Zwangsgelder in Höhe von rund 130.000 Euro verhängt.

Aus Sicht der Linksfraktion ist es „absurd“, dass die Verwaltung so lange Geduld mit dem Eigentümer hatte und auf Buß-und Zwangsgelder setzte.

Verwaltung prüft Einsetzung eines Treuhänders

Eine Treuhänderschaft hatte das Bezirksamt bisher als „rechtlich letztes Mittel“ eingestuft, wenn alle Zwangsmittel ausgeschöpft sind. Dieser Zeitpunkt könnte jetzt erreicht sein. „Die Einsetzung eines Treuhänders wird zu gegebener Zeit durch die zuständige Verwaltung, in diesem Fall vom Abschnitt Wohnraumschutz des Bezirksamtes Eimsbüttel, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, geprüft“, erklärt eine Sprecherin.

Über den Stand der Einsetzung oder eine mögliche Zwangsversteigerung der Grindelallee 80 soll die Politik innerhalb der kommenden drei Monate Informationen erhalten.


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