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Zwangsräumung am Grindel. Foto: Catharina Rudschies
Die Mieter des Hauses in der Grindelallee 80 müssen ihre Wohnungen bis Ende Mai räumen. Foto: Catharina Rudschies
Wohnen

Zwangsräumung am Grindel: Mieter betroffen

Im Grindelviertel kommt es nach langer Vernachlässigung zur Zwangsräumung eines heruntergekommenen Wohnhauses. Acht Mieter müssen ausziehen. Was war passiert?

Von Nele Deutschmann

Zwangsräumung nach Vernachlässigung im Uni-Viertel: Nachdem sich ein Vermieter jahrelang nicht um die Instandhaltung seines Hauses gekümmert hatte, sieht sich der Bezirk nun dazu gezwungen, das marode Wohnhaus in der Grindelallee 80 räumen zu lassen. Es bestünde Gefahr für Leib und Leben, lässt das Bezirksamt Eimsbüttel verlauten.

Wegen illegal vorgenommener baulicher Veränderungen am Haus sei der Brandschutz nicht mehr gewährleistet. Aus ursprünglich sechs wurden ungenehmigt 26 Wohnungen gemacht. Die rückwärtigen Nutzungseinheiten seien nunmehr im Brandfall nicht durch die Feuerwehr erreichbar.

Gefahr für Leib und Leben

Provisorisch waren Rettungswege eingerichtet worden, die einer erneuten Prüfung nicht mehr standhielten. Leib und Leben der Bewohner könne nicht mehr sichergestellt werden, so das Bezirksamt.

Seit Jahren befördert der Besitzer der Immobilie Sven B. augenscheinlich den Leerstand des Hauses. Von Schikanen der Mieter und systematischer Verrottung ist die Rede. Die Linksfraktion Eimsbüttel wirft dem Bezirksamt nun vor, Sven B. bei der „Entmietung“ in die Hände zu spielen. Umwandlung und Mietsteigerung werde so Vorschub geleistet, heißt es in einer Pressemeldung des Bezirksverbands.

Hat das Bezirksamt versagt?

Dazu der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion Eimsbüttel, Hartmut Obens: „Das Bezirksamt Eimsbüttel hat hier jämmerlich versagt. Wir fordern: Sofortige Enteignung dieses Miethais, Verkaufsverbot und Übernahme in öffentliche Hand! Renovierung des Hauses und weiter bestehendes Wohnrecht zu gleichen Bedingungen für die Mieter*innen!“

Kolja Schulte von Die Linke Eimsbüttel und ebenfalls Bewohner des Grindelviertels, fügt hinzu: „Die Linke fordert eine Überführung des Hauses in der Grindelallee 80 in öffentliches Eigentum“.

Wie geht es weiter?

Kay Becker, Pressesprecher des Bezirksamts Eimsbüttel, betont, dass die Möglichkeit der Treuhänderschaft bestehen bleibe. „Unser Ziel ist weiterhin, hier wieder legalen Wohnraum zu schaffen“, so Becker. Eine Treuhänderschaft sei dabei rechtlich immer das letzte Mittel, wenn Anordnungen nach dem Wohnraumschutzgesetz nicht Folge geleistet werde und alle Zwangsmittel ausgeschöpft seien. Im vorliegenden Fall sei dieser Verfahrensstand jedoch noch nicht erreicht, so Becker weiter.

Doch was geschieht nun mit den Mietern? Vor dem Hintergrund der Gefahren im Haus können die Mieter nicht länger im Gebäude verbleiben und müssen bis Ende Mai ausziehen. Das Bezirksamt handele hier mit einer Doppelstrategie aus Wohnraumschutz und Brandschutz, so Becker. „Wir lassen die Mieter aber nicht im Regen stehen und unterstützen sie bei der Wohnungssuche“, so der Pressesprecher weiter. Drei der acht Mieter hätten seit Montag neue Wohnungen gefunden und auch für die anderen gäbe es Angebote.

Die Verantwortung des Vermieters

„Parallel dazu verfolgen wir mit der Anordnung nach Wohnraumschutz das Ziel, hier wieder legalen Wohnraum zu schaffen. Hier lassen wir den Vermieter auch nicht aus der Verantwortung“, stellt Becker klar.

Die Mieter könnten gegenüber ihrem Vermieter Ansprüche geltend machen, da er nicht zu Wohnzwecken geeignete Räume vermietet. Eigentlich wäre er auch verantwortlich, seinen Mietern Ersatzwohnraum zu besorgen – was Sven B. jedoch offensichtlich ignoriert.

Für Mieter, die Sozialtransfers beziehen, werde derzeit eine Beteiligung oder -übernahme für entstehende Kosten beispielsweise beim Umzug geprüft. Ob sie jemals in das Haus zurückkehren dürfen? „Solange es sich um nicht genehmigten Wohnraum handelt, der nicht brandschutzsicher ist, nicht“, so das Bezirksamt Eimsbüttel.

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