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Die Wohnungen in der Grindelallee 80 sind unbewohnbar. Archivfoto: Christiane Tauer
Die Wohnungen in der Grindelallee 80 sind unbewohnbar. Archivfoto: Christiane Tauer
Immobilien

Jahrelanger Leerstand in der Grindelallee: Greift jetzt der Senat ein?

Seit Jahren verrottet das Haus in der Grindelallee 80. Bislang führten politische Bemühungen aus Eimsbüttel zu keiner Veränderung. Jetzt soll es der Senat regeln.

Von Julia Haas

Altbau in bester Lage mitten im Grindelviertel: Das Wohnhaus in der Grindelallee 80 könnte für viele Wohnungssuchende ein Glücksgriff sein. Doch die Realität sieht anders aus. Seit Jahren befindet sich das Haus in einem unbewohnbaren Zustand, die Wohnungen stehen leer.

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Obwohl es Bestrebungen aus der Eimsbütteler Politik – insbesondere der Linksfraktion – gibt, diesen Zustand zu ändern, hat sich seit der Zwangsräumung des Hauses im Jahr 2019 nichts getan. Nun soll sich der Senat einschalten.

Grindelallee 80 ist unbewohnbar

Seinen Anfang nahm der Konflikt um die Immobilie im Jahr 2013. Damals soll laut verschiedener Medienberichte ein Hamburger Immobilieninvestor das Haus in der Grindelallee 80 erworben haben. Sein Augenmerk lag wohl nicht darauf, das Haus instand zu halten – im Gegenteil. 2019 erklärte das Bezirksamt Eimsbüttel das Haus für unbewohnbar und ließ die Wohnungen räumen. Seitdem steht das Gebäude leer

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Entmietung

Mit Entmietung verfolgen Hauseigentümer in der Regel das Ziel, Mieter aus ihren Wohnungen zu drängen. Die Wohnungen werden anschließend saniert und als Luxuswohnungen teuer verkauft oder zu deutlich höheren Mieten vermietet.

Eigentümer muss Zwangsgelder zahlen

Im Februar 2019 forderte das Bezirksamt den Eigentümer erstmals auf, die Wohnungen wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Mindestens fünf weitere Aufforderungen folgten, wie aus einer Antwort des Amtes an die Linksfraktion hervorgeht.

Keiner sei der Eigentümer nachgekommen, erklärte das Bezirksamt im November 2023. Inzwischen seien Zwangsgelder in Höhe von rund 130.000 Euro verhängt worden.

Linksfraktion: Beschwerde an den Senat

Im vergangenen Jahr forderte die Linksfraktion, einen Treuhänder einzusetzen. Sofern nicht innerhalb von sechs Monaten eine Zwangsversteigerung angesetzt wird oder der Eigentümer das Gebäude wieder bewohnbar macht. Im Juni beschloss die Bezirksversammlung den Antrag gegen die Stimmen von CDU und AfD.

Zum Jahresbeginn ist die Frist von sechs Monaten verstrichen – ohne Ergebnis. „Damit setzt das Bezirksamt einen von der Bezirksversammlung demokratisch beschlossenen, nicht beanstandeten Antrag nicht um“, schreibt die Linksfraktion in einem neuen Antrag, für den die Bezirksversammlung am vergangenen Donnerstag mehrheitlich stimmte. Er sieht eine Beschwerde beim Hamburger Senat vor und beruft sich auf das Einspruchsrecht im Bezirksverwaltungsgesetz. Danach kann der Senat vorläufige Regelungen treffen, wenn das Bezirksamt einen Beschluss nicht umsetzt.

Rechtsstreit im Hintergrund

Vom Bezirksamt Eimsbüttel heißt es dazu auf Nachfrage, dass der Beschluss nach aktueller Einschätzung keinen Einfluss auf die bisherige fachliche Vorgehensweise des Abschnittes Wohnraumschutzes habe. Nun wird sich der Senat damit befassen.

Auch er könnte dabei auf einen Sachverhalt stoßen, der bislang wohl die Zwangsversteigerung und Einsetzung eines Treuhänders aufgehalten hat. Gemeint ist ein Rechtsstreit zwischen dem bisherigen Eigentümer und einem potenziellen Käufer.

Kauft die Stadt das Gebäude in der Grindelallee 80?

Nach Auskunft des Bezirksamtes wird es voraussichtlich erst nach Abschluss des Rechtsstreits zu einem Eigentümerwechsel kommen. Sollte kein Verkauf stattfinden, würde das ausgesetzte Zwangsversteigerungsverfahren gegen den jetzigen Eigentümer wieder aufgenommen.

Um dem vorzugreifen, schlägt die Eimsbütteler Linksfraktion vor, dass die Stadt das Gebäude erwirbt. Dazu soll eine städtebauliche Erhaltungsverordnung für das Grundstück erlassen werden, wie die Fraktion im Ausschuss für Stadtplanung fordert. Die Stadt hätte dann ein Vorkaufsrecht.


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