Feuerwerk wieder erlaubt – mit zwei Ausnahmen
Zwei Jahre waren private Feuerwerke zu Silvester in Hamburg verboten. Dieses Jahr ändert sich das – zumindest teilweise. Wo trotzdem ein Feuerwerksverbot gilt.
Von Kristin GebhardtNach zwei Jahren ohne private Feuerwerke darf zum Jahreswechsel wieder geböllert werden. Jedoch nicht in ganz Hamburg: In der Hamburger Altstadt und Neustadt bleibt das Feuerwerksverbot in der Silvesternacht bestehen. Das teilte die Polizei mit.
Kein Feuerwerk an der Binnenalster
Im Bereich um die Binnenalster gilt ab dem 31. Dezember um 18 Uhr ein Feuerwerksverbot. Die Zone schließt die Straßen Jungfernstieg, Neuen Jungfernstieg, Ballindamm, Reesendamm, die Lombardsbrücke sowie den Rathausmarkt ein.
Das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern ist bis zum 1. Januar um 1 Uhr verboten. Knallerbsen und Wunderkerzen gelten als Kleinstfeuerwerk der Kategorie „F1“ und sind vom „Böllerverbot“ nicht betroffen.
Verletzte durch Feuerwerk
Als Grund für das Verbot nennt die Polizei Erfahrungen aus den Vorpandemiejahren. In den betroffenen Bereichen sei es vermehrt zu gefährlichen Situationen unter Silvesterfeiernden gekommen. Mehrere Personen wurden dabei verletzt.
Das Verbot von privaten Feuerwerken beim Jahreswechsel 2019/20 habe einen deutlichen positiven Einfluss auf die Sicherheit an der Binnenalster gezeigt.
In den letzten beiden Jahren waren Feuerwerke Pandemie-bedingt hamburgweit untersagt.
10.000 Feiernde erwartet
Dieses Jahr erwartet die Polizei etwa 10.000 Besucher, die an der Binnenalster in das neue Jahr hineinfeiern – darunter viele Familien mit Kindern.
Um einen sicheren Start in das Jahr 2023 zu gewährleisten, werden Polizeikräfte das Gebiet ab dem Nachmittag des 31. Dezembers verstärkt kontrollieren.
„Die Polizei Hamburg wird auch die diesjährigen Erfahrungen auswerten und dann entscheiden, ob Veränderungen zum Jahreswechsel 2023/2024 vorgenommen werden“, heißt es in der Polizeimeldung.