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Hamburg verlängert steuerliche Corona-Hilfen. Foto: Robin Eberhardt
Hamburg verlängert steuerliche Corona-Hilfen. Foto: Robin Eberhardt
Corona-Hilfen

Finanzamt: Steuerliche Hilfen wegen Corona verlängert

Das Finanzamt will Gewerbetreibenden in der Pandemie helfen: mit Stundungen, längeren Fristen und dem Verzicht auf Zinsen.

Von Christian Litz

Entlastung in der Pandemie: Die Finanzbehörde Hamburg hat angekündigt, die steuerlichen Hilfsmaßnahmen zu verlängern. Es geht dabei nicht um Geld, das Unternehmen bekommen und irgendwann zurückzahlen müssen. Diese Hilfen hatten in der Vergangenheit zu Missverständnissen und der Gründung einer Interessengemeinschaft in Eimsbüttel geführt.

Stattdessen will das Finanzamt weiterhin Steuern stunden, nicht so streng beim Eintreiben sein, Mahngebühren erlassen und Fristen verlängern. Allerdings gibt es auch hier zeitliche Rahmenbedingungen, wie aus einer Pressemitteilung der Finanzbehörde hervorgeht. Diese wurden gerade wieder verlängert, müssen aber beachtet werden.

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Steuern in Corona-Zeiten

Bis zum 31. März können Personen und Unternehmen, die finanziell unter der Krise leiden, eine zinslose Stundung von bereits fälligen oder bis Ende März fällig werdenden Steuern beantragen. Eine Stundung ist bis zum 30. Juni 2022 möglich. Längere Zahlungspausen ermöglicht das Finanzamt, wenn die Betroffenen einer Ratenzahlung bis spätestens 30. September zusagen. Das bedeutet: Wer bis Ende März Steuerzahlungen machen muss, kann die hinauszögern, ohne dass es teurer wird.

Auch in puncto Vollstreckungen gibt es Erleichterungen. Diese setzt das Finanzamt bis Ende Juni aus, sofern Unternehmen das beantragen. Daraus resultierende Säumniszuschläge, die wegen ausbleibender Zahlungen bis zum 30. Juni entstehen würden, entfallen.

Steuerliche Entlastung vom Finanzamt – aber für wen?

Nach Angaben der Finanzbehörde gelten die Erleichterungen für alle Steuerpflichtigen, „die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erleiden“. Um das nachzuweisen, sollen plausible Angaben der Betroffenen ausreichen. Welche das sein können und in welchem Umfang dafür Nachweise nötig sind, spezifiziert die Finanzbehörde nicht. Auf Nachfrage erklärt eine Sprecherin, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handle.

Gilt das auch für Freiberufler? Ja, sagt die Finanzbehörde: „Die Verwaltungsanweisungen sind nicht an bestimmte Adressatenkreise gerichtet und gelten grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen.“

Hilfspaket verlängert

Die Regeln beruhen auf einem gemeinsamen Beschluss der Länder und des Bundes. Im März 2020 traten die Hilfsmaßnahmen erstmals in Kraft und wurden seitdem mehrmals verlängert – zuletzt Ende Januar 2022.

Bis Jahresende hatte die Steuerverwaltung Hamburg 55.000 Stundungen ermöglicht und 8.200 Mal einen Vollstreckungsaufschub gewährt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Finanzbehörde hervor.

Finanzsenator Andreas Dressel sagte: „Viele Unternehmen wurden schwer getroffen – deshalb ist es gut, dass wir mit den steuerlichen Hilfsangeboten schnell und unbürokratisch reagiert haben.“

Alle Angaben zu den Hilfsmaßnahmen basieren auf dem „HH-FAQ ‚Corona‘ (Steuern)“ der Finanzbehörde.

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