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Constanze Lux von "La Douce" möchte die Stimmen von Kleinunternehmen aus Eimsbüttel in einer Interessensvertetung bündeln. Foto: Julia Haas
Constanze Lux von "La Douce" möchte die Stimmen von Kleinunternehmen aus Eimsbüttel in einer Interessensvertetung bündeln. Foto: Julia Haas
Solo-LobbyistInnen

“Die Kleinunternehmen fallen hintenüber”: Eimsbüttelerinnen gründen Lobby

Auch nach dem Ende des Lockdowns bangen viele Ladeninhaber um ihre Existenz. Einige Eimsbüttelerinnen haben sich zusammengeschlossen, um ihren Kleinunternehmen eine Stimme zu geben.

Von Julia Haas

Während sich Einkaufsstraßen und Restaurants wieder mit Leben füllen, keimt Hoffnung auf: Ist die Corona-Krise überstanden? Nein, sagt Constanze Lux. Sie leitet das Catering-Unternehmen La Douce in der Telemannstraße.

Wie viele andere Kleinunternehmer aus Eimsbüttel beantragte sie zu Beginn des ersten Lockdowns die Hamburger Corona-Soforthilfe. Jetzt drohen Rückzahlungen. „Aktuell fallen die kleinen Läden hintenüber und fühlen sich betrogen“, sagt Lux. Um ihre Stimmen zu bündeln, hat sie sich mit anderen Unternehmerinnen aus Eimsbüttel zusammengeschlossen: „Wir müssen ein Netzwerk bilden.“

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Kleinunternehmen erwirtschaften 450 Milliarden Euro

„Viele kochen ihr eigenes Süppchen, fühlen sich alleine und vergessen“, meint die Catering-Unternehmerin. Das müsse sich ändern. Mit Ladeninhaberinnen, Gastronomen und anderen Selbstständigen hat sich Lux zur Interessenvertretung „Solo-LobbyistInnen“ zusammengeschlossen – darunter die Inhaberinnen von Faire Fritzi und die Besitzerin vom Friseursalon I Love Hair.

„Wir, die kleinen, machen die Wirtschaft aus“, sagt die Inhaberin von La Douce. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gab es im Jahr 2019 knapp 2,12 Millionen Kleinstunternehmen in Deutschland – das entspricht einem Anteil von 81 Prozent aller Unternehmen. In der Summe erwirtschafteten sie einen Umsatz von 448 Milliarden Euro und stellten über 5,7 Millionen Personen einen Arbeitsplatz. Zum Vergleich: Volkswagen erzielte im selben Zeitraum einen Umsatz von 252,6 Milliarden Euro und beschäftigte in Deutschland 297.434 Mitarbeiter.

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Kleinstunternehmen

definiert das Statistische Bundesamt als Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und einem Umsatz bis zu zwei Millionen Euro.

Scholz: „Nichts muss zurückgezahlt werden“

Während des Lockdowns kämpften insbesondere die „Kleinen“ um ihre wirtschaftliche Existenz. Nun folgt der nächste finanzielle Schock: Wer zu Beginn des ersten Lockdowns eine Unterstützung von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bekommen hat, muss sie jetzt eventuell ganz oder teilweise zurückzahlen.

Ausgezahlt wurde damals der geschätzte Liquiditätsengpass – also die Verluste, die die Antragsteller für die kommenden drei Monate befürchteten. Solo-Selbstständige erhielten bis zu 9.000 vom Bund sowie eine pauschale Förderung von 2.500 Euro vom Land. Nach Angaben der Hamburger Finanzbehörde zahlte die IFB über 2,3 Milliarden Euro aus. Finanzminister Olaf Scholz sagte im März 2020 über die Corona-Soforthilfe: „Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit erreichen wir die, die unsere Unterstützung jetzt dringend brauchen.“

Förderbank prüft Corona-Soforthilfe – Rückzahlungen möglich

Auf der Webseite der IFB heißt es hingegen: „Wenn Sie die Fördermittel nicht im bewilligten Umfang zur Sicherung Ihrer Liquidität benötigen, sind die Mittel von Ihnen zurückzuzahlen.“ Derzeit prüft die Förderbank, ob der tatsächlich eingetretene Liquiditätsengpass dem geschätzten entspricht. „Zurecht“, sagt Lux, „es gab natürlich schwarze Schafe, die das Geld zu Unrecht beantragt haben.“

Allerdings bedeuten die anstehenden Zahlungen für Lux auch: „Wer kreativ war und neue Produkte entwickelt hat, den tritt der Staat nun mit Füßen.“ Einnahmen, die Unternehmer in den der Corona-Soforthilfe zugrunde liegenden Monaten erzielten, rechnet die IFB nun gegen die Betriebsausgaben. Die tatsächlichen Verluste verringern sich, Rückzahlungen werden fällig.

„Mehrere Tausend Euro zurückzahlen – das ist unmöglich“

Für viele sei das in der aktuellen Situation nicht zu stemmen. „Vielleicht hat jemand in den drei Monaten der Soforthilfe mehr verdient als ursprünglich geschätzt, musste dann aber später wieder in den Lockdown oder konnte seinen Beruf nicht ausüben“, sagt Lux. Gleichzeitig betont sie, dass Corona-Regeln und Unsicherheiten weiterhin das Tagesgeschäft einschränken. „Es ist noch nicht vorbei.“

Damit die Soforthilfe auch Monate nach der Auszahlung eine Unterstützung für Kleinunternehmen bleibt, müsse jeder Einzelfall individuell geprüft werden. „Viele konnten ihre Ladengeschäft noch nicht wieder aufbauen, jetzt mehrere Tausend Euro in wenigen Wochen zurückzahlen – das ist unmöglich.“

Enttäuscht zeigt sich die Catering-Unternehmerin auch über die öffentlichen Aussage von Scholz: „Im Endeffekt war es eben doch ein Kredit.“ Viele wussten das nicht. Unternehmerinnen, die sich mit Lux zusammengeschlossen haben, sprechen von „Unübersichtlichkeit“ und „Intransparenz“ bei der Antragsstellung, mehrmals hätten sich die Bedingungen auf der zugehörigen Webseite geändert.

Klage gegen Rückzahlungen?

„Wir müssen laut werden“, sagt Lux. Rund zehn Kleinunternehmen und Selbstständige haben sich der Interessenvertretung bereits angeschlossen. Im Austausch wollen sie ihre Stimmen bündeln und strukturieren. Ihr Anliegen: auf die aktuellen Probleme hinweisen, Öffentlichkeit und Politik sensibilisieren. Auch eine gemeinsame Klage gegen die Rückzahlungen steht im Raum. Als Vorbild dient ihnen dafür die in Nordrhein-Westfalen gegründete „Interessengemeinschaft NRW-Soforthilfe“ – über 7.000 Betroffenen beteiligen sich dort.

Über die Corona-Auswirkungen hinaus verfolgen Lux und ihre Mitstreiterinnen das langfristige Ziel, sich gegenseitig zu unterstützen. „Unsere Probleme werden oft nicht gesehen“, meint Lux: „Zu wissen, dass man damit nicht alleine ist, tut gut.“

Wer sich der Interessenvertretung anschließen möchte, kann sich bei Constanze Lux von La Douce melden (mail@ladoucecatering.com)

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