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Das 10. Lärmschutzprogramm des Hamburger Flughafens ist gestartet. Symbolfoto: Canva
Das zehnte Lärmschutzprogramm des Hamburger Flughafens bietet Förderungen für den Lärmschutz. Symbolfoto: Canva
Flughafen

Fluglärm: Eimsbütteler haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung

Der Fluglärm rund um den Hamburger Flughafen stört viele Anwohner. Ein Lärmschutzprogramm soll sie entlasten.

Von Ella Schinkel

Wer in der Nähe des Hamburger Flughafens wohnt, kann unter dem Lärm des Flugbetriebs leiden. Das zehnte freiwillige Lärmschutzprogramm des Hamburger Flughafens, das im Juni 2024 gestartet ist, soll Betroffene unterstützen. Hauseigentümer erhalten Zuschüsse, um den Schallschutz an Wohngebäuden zu verbessern. Bisher nehmen im Bezirk Eimsbüttel aber nur wenige das Angebot wahr.

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Wer hat Anspruch auf Förderung?

Im Rahmen des neuen Lärmschutzprogramms wurden im Bezirk Eimsbüttel bisher sechzehn Anträge gestellt, welche die Antragsvoraussetzungen erfüllen. Zehn der gestellten Anträge wurden bearbeitet, keiner wurde abgelehnt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion Eimsbüttel hervor. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Gabor Gottlieb sagte, es sei bedauerlich, dass das Programm bisher nur zögerlich in Anspruch genommen werde.

Das aktuelle Förderungsgebiet umfasst rund 4.400 Wohngebäude. Viele davon liegen im Bezirk Eimsbüttel, zum Beispiel am Hagendeel in Lokstedt, an der Kieler Straße in Stellingen oder am Vogt-Cordes-Damm in Niendorf.

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Was wird gefördert?

Das Ziel des Programms ist es, den Schallschutz für Wohngebäude in der Umgebung zu verbessern. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien können eine finanzielle Förderung für den Einbau von Schallschutzfenstern, Schalldämmlüftern und Fensterautomation beantragen. Gefördert werden allerdings nur Immobilien, die vor dem 4. Juni 1976 gebaut wurden, da diese Häuser nicht den aktuellen Anforderungen an das Bauchschalldämmmaß entsprechen. Die Förderung umfasst 75 Prozent der Kosten für entsprechende Maßnahmen, 25 Prozent müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst tragen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion Eimsbüttel hervor.

Dass bisher nur wenige Anträge gestellt wurden, erklärt die Hamburger Wirtschaftsbehörde damit, dass viele der anspruchsberechtigten Haushalte bereits passive Schallschutzmaßnahmen erhalten haben, sodass häufig kein weiterer Bedarf besteht und daher keine Anträge gestellt werden.

Hintergrund des Lärmschutzprogramms

Das Programm läuft bis zum 30. Juni 2029 oder bis die Fördermittel erschöpft sind. Der Hamburger Flughafen finanziert das Projekt.

In den letzten 35 Jahren hat der Hamburger Flughafen bereits über 40 Millionen Euro in passive Lärmschutzmaßnahmen investiert. Die Programme sollen dazu beitragen, das 1998 festgelegte Lärmkontingent einzuhalten.

info

Lärmkontingent

Das Lärmkontingent ist eine festgelegte Obergrenze für den in Hamburg und Schleswig-Holstein zulässigen Fluglärm. Es beschreibt die flächenmäßige Ausbreitung des Fluglärms. Als Vergleichswert dient die errechnete Lärmfläche aus dem Jahr 1997.

Seit Festlegung des Kontingentes wurde die Belastung durch Fluglärm bereits deutlich kleiner: 2021 verringerte sich der Fluglärm im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 10 Jahre um 26 Prozent.


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