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Eimsbüttel ist ein attraktives Wohngebiet. Das wirkt sich zunehmend auf die Mietpreise aus. Foto: Tim Gerdts
Soziale Erhaltungsordnung

Stadt will Mieter in Eimsbüttel schützen

Der Senat will die Bewohner von Eimsbüttel vor Verdrängung schützen. Deshalb prüft die Stadt den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung, um Luxussanierungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verhindern. Bis März sollen mehr als 2000 Haushalte befragt werden.

Von Matthias Berger

Die Haushaltsbefragungen starten in dieser Woche in Eimsbüttel, Hoheluft-West und im südlichen Bereich von Stellingen. Die Stadt will untersuchen, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung vorliegen. Im Rahmen der Untersuchung sollen bis März 2017 rund 2.100 der insgesamt 41.000 Haushalte im Gebiet befragt werden.

Die Voraussetzung für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung ist, dass in dem Gebiet eine schützenswerte Bevölkerungsstruktur vorhanden ist, die von Veränderung bedroht ist – mit negativen städtebaulichen Folgen. In Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung muss das Bezirksamt Maßnahmen wie den Abriss von Gebäuden, Nutzungsänderungen oder Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigen.

„Mit der Befragung wollen wir die Grundlage dafür legen, dass auch die rund 63.000 Bewohner in Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen-Süd durch den Erlass einer solchen Verordnung dauerhaft vor Aufwertung und Verdrängung geschützt werden“, betont Senatorin Dorothee Stapelfeldt.

Seit 2011 hat der Senat acht Verordnungen erlassen

Seit 2011 hat der Senat Erhaltungsverordnungen in St. Georg, St. Pauli, in der Sternschanze, im Osterkirchenviertel, in Altona-Altstadt, Eimsbüttel-Süd, Ottensen und Bahrenfeld-Süd erlassen. Die Stadt schütze damit mehr als 125.000 Hamburger dauerhaft vor Verdrängung, so Stapelfeldt.

Die repräsentative Befragung ausgewählter Haushalte sei Teil eines Gutachtens, das im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen durch das Büro konsalt GmbH erarbeitet wird. Die 2.100 ausgewählten Haushalte seien durch eine Zufallsstichprobe ermittelt worden. Die Teilnahme an den Interviews ist freiwillig, der Datenschutz sei gewährleistet. Nach der Auswertung der Befragung entscheidet das Bezirksamt Eimsbüttel über den Erlass.

Bezirksamt Eimsbüttel kann bereits jetzt Mieter schützen

In Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen-Süd verändere sich seit einigen Jahren die Bewohnerstruktur, hat der Senat festgestellt. Durch die zentrale Lage, den Altbaubestand und die attraktiven Gastronomie- und Kulturangebote zögen immer mehr einkommensstarke Haushalte in das Gebiet. Die Folge: steigende Mietpreise. Deswegen hat der Senat beschlossen, den Erlass einer Sozialen Erhaltensverordnung für Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd zu prüfen, um die angestammten Bewohner vor Verdrängung zu schützen.

Bereits im Juli hat der Senat beschlossen, den Erlass zu prüfen. Seitdem kann das Bezirksamt Eimsbüttel Anträge auf (Luxus-)Sanierungen oder den Abriss von Gebäuden für maximal ein Jahr zurückstellen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen vorläufig untersagen.

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