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Mit Lust oder Frust ins Gymnasium

Es ist ein Gefühl von Hoffen und Bangen, Aufregung und Vorfreude: der erste Tag an einer neuen Schule. Aber bevor die Eltern mit stolzem Gesicht Fotos ihrer Neu-Gymnasiasten schießen können, müssen sie eine große Hürde meistern. Die Schulwahl stellt Jahr für Jahr alle Beteiligten vor eine Herausforderung.

Von Rebecca Winkens

Nicht nur die Eltern der Erstklässler müssen sich entscheiden, auch nach der vierten Klasse stellt sich wieder die Frage, wie der Bildungsweg verlaufen soll. Drei Wunschschulen darf man vor dem Schulwechsel angeben, die von der Behörde geprüft werden. Oft bekommen die Schüler anschließend einen Brief, der für Jubel sorgt: „Bei den Gymnasien haben wir für 96,2% der Schülerinnen und Schüler erreicht, dass sie an ihrer Erstwunschschule eingeschult werden. Das ist ein tolles Ergebnis auf Basis eines sehr aufwändigen Planungsprozesses mit vielen Beteiligten“, erklärt Peter Albrecht, der Sprecher der Behörde für Schule und Berufsbildung.

Manchmal allerdings sorgt der Bescheid der BSB für lange Gesichter, nämlich wenn die zukünftigen Gymnasiasten an eine andere Schule verwiesen werden. Die Entscheidung darüber hängt vor allem von den jeweiligen Kapazitäten ab. Sind diese voll ausgelastet, müssen Alternativen gesucht werden: „Bei überangewählten Schulen sind die entscheidenden Kriterien: 1. Geschwisterkind an der Schule, 2. Wohnortnähe. Wenn alle drei Wunschschulen schon belegt sind, kann es sein, dass wir an eine vierte Schule verweisen müssen. Die liegt dann etwas weiter weg, aber immer noch bei einer zumutbaren Schulweglänge“, so Peter Albrecht.

Eimsbüttel und Altona am häufigsten betroffen

Vor allem in Eimsbüttel und Altona ist es für die Behörde kniffelig. In diesen Stadtteilen gibt es regelmäßig zu viele Schüler für zu wenige Lehranstalten. Dadurch ist hier die Zahl derer am höchsten, deren Wunsch nicht erfüllt wird. Von den insgesamt 276 Schülern in Hamburg, die nicht in ihr präferiertes Gymnasium dürfen, leben 73 in Eimsbüttel.

Eine davon ist Matilda, sie wird nach den Ferien fünf Mal die Woche nach Alsterdorf fahren müssen, rund fünf Kilometer von ihrem Wohnort im Lastropsweg entfernt. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln muss sie mindestens ein Mal umsteigen, hat laut ihrer Mutter Askild eine Fahrtzeit von 40 Minuten. Das sei zu viel für ihr Kind, meint Askild: „Das muss für ein zehnjähriges Mädchen nicht sein. Das, was wir mit der Schulzuweisung auferlegt bekommen, wollen wir nicht!“

Dunkle Wolken über dem ersten Schultag. Foto: Rebecca Winkens
Dunkle Wolken über dem ersten Schultag. Foto: Rebecca Winkens

Ein Anwalt für fünf Kilometer

Sie hat Widerspruch eingelegt, der allerdings abgewiesen wurde. Um dagegen vorzugehen, hat die Familie einen Anwalt engagiert: „Das Eilverfahren ist eingeleitet, das kann zwei bis drei Wochen dauern. Bis zum 31. August brauchen wir eine Schule für unsere Tochter!“ Die Zeit drängt also, was laut Askild die Schuld der Behörde ist: „Die Länge der Zeit finde ich ganz furchtbar. Es hat drei Monate gedauert, bis wir den ablehnenden Bescheid bekommen haben.“ Den zu akzeptieren stand für die Familie außer Frage: „Das sind die nächsten acht Jahre meiner Tochter. Wenn sie in Alsterdorf zur Schule geht, wird sie von ihren Freundinnen entfernt, muss ihre sportlichen Aktivitäten aufgeben.“ Matilda ist in einem Ballett-Kurs, der am Nachmittag um 15:30 Uhr stattfindet – in Eimsbüttel. Unmöglich, es nach dem Unterrichtsende um 14:45 Uhr rechtzeitig zu schaffen, ist Askild überzeugt.

Darum kämpft sie dafür, dass Matilda auch weiterhin in der Nachbarschaft zur Schule gehen darf: „Wir haben extra geschrieben, dass uns egal gewesen wäre, welche Schule, Hauptsache im Stadtteil.“ Mit ihrer Geschichte möchte sie nicht nur der eigenen Familie helfen: „Es geht nicht nur um uns, das wird immer mehr Kinder treffen, wenn sich nichts ändert.“

Ummeldungen

Theorien über die Ursachen für das Problem in Eimsbüttel gibt es einige. Es gebe immer mehr Kinder im Viertel, weniger Familien ziehen ins Grüne. Hinter vorgehaltener Hand gibt es noch eine brisantere These. Ummeldungen von außerhalb sollen ebenfalls schuld daran sein, dass Kinder auf Schulen ausweichen müssen, die weiter weg sind. Hört man sich unter den Eltern um, kennt jeder jemanden, der jemanden kennt, der diesen -illegalen- Trick angewendet haben soll. Einige gehen so weit, zu sagen, das sei eine beliebte Praktik. Sogar in diversen Internetforen findet man Tipps zum glaubwürdigeren Ummelden. Eine Methode ist, eine Trennung des Elternpaares vorzugeben. Mutter und einzuschulendes Kind melden sich beispielsweise bei der Adresse von Freunden nahe der gewünschten Schule neu, während der Vater den eigentlichen Wohnsitz behält.

Erlaubt ist das nicht, im Gegenteil: „Es werden Ermittlungen eingeleitet, wenn dieser Tatbestand festgestellt wird“, so die BSB. Wer erwischt wird, muss mit Folgen rechnen, die auch die Kinder betreffen. Es droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch ein Schulverweis. Der wird sofort gültig, egal, wie weit das Schuljahr fortgeschritten ist.

Genaue Zahlen darüber, wie viele Familien dieses Vorgehen wählen, um die Chance auf einen Platz in der Wunschschule zu erhöhen, gibt es nicht. Laut Peter Albrecht handele es sich dabei um Einzelfälle.

Immer mehr Widersprüche

Einige der „ehrlichen Eltern“ sind da anderer Meinung. Werden ihre Kinder nicht bei der Schule erster Wahl angenommen, fühlen sie sich ungerecht behandelt und sind immer gewillter, ihr vermeintliches Recht einzuklagen. Die Zahl der Widersprüche gegen die Schulzuweisung ist in den vergangenen Jahren rapide angestiegen. 30 Prozent mehr Eltern begehrten gegen den Bescheid der Behörde auf.

Das aufzuarbeiten dauere eben seine Zeit, so Peter Albrecht von der BSB: „Nach dem Versand der Bescheide haben die Eltern eine längere Widerspruchsfrist (gegenüber der aufnehmenden Schule), und erst wenn alle Widersprüche bei der Rechtsabteilung der Schulbehörde eingegangen sind, beginnt das aufwändige Prüf- und Entscheidungsverfahren, Schule für Schule, Fall für Fall. Betroffen sind rund 400 Schulen mit insgesamt 520 Widerspruchverfahren in diesem Schuljahr. Diese werden sukzessive abgearbeitet.“

Maßnahmen zur Verbesserung

Dass Ablehnungen für Frustrationen sorgen, kann er gut verstehen: „Es ist absolut nachvollziehbar, wenn Kinder und Eltern enttäuscht sind, dass sie ihre Wunschschule nicht bekommen haben. Ebenso verständlich ist, dass sie dann alle Hebel in Bewegung setzen, um eine solche Entscheidung zu revidieren, um vielleicht doch noch die Wunschschule zu bekommen.“ Dass ein Einspruch Erfolg hat, ist nicht ausgeschlossen, allerdings auch nicht sonderlich wahrscheinlich.

Man bemühe sich aber von Seiten der Behörde, die Zahlen der negativen Bescheide einzudämmen. Zu den Maßnahmen zählen die Eröffnung des Gynmasiums Hoheluft, das geplante Gymnasium in Altona-Altstadt und die sukzessive Erweiterung der anderen Schulen.

Peter Albrecht streckt außerdem die Hand zum Friedensangebot aus und bietet an, sich bei ihm zu melden: „Wir sind fortlaufend auf der Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten. Wer also umsetzbare Vorschläge hat, kann sich gerne an die Schulbehörde wenden.“

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