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In der "Neuen Mitte Stellingen" wird eine Baufläche erneut ausgeschrieben. Archivbild: Rainer Wiemers
In der Neuen Mitte Stellingen wird eine Baufläche erneut ausgeschrieben. Archivbild: Rainer Wiemers
Wohnungsbau

Leere Fläche in der Neuen Mitte Stellingen: Wird jetzt gebaut?

Lange passierte auf einem Baufeld der Neuen Mitte Stellingen nichts. Jetzt soll das Grundstück neu vergeben werden.

Von Alexis Milne

In der Neuen Mitte Stellingen entsteht zwischen Basselweg und Sportplatzring ein neues Quartier. 2025 sollte das Neubauprojekt fertiggestellt werden, so der ursprüngliche Plan. Während einige der Areale bereits bewohnt werden, liegt die Fläche auf den Baufeldern E+F am Sportplatzring noch brach.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Buwog, ein Tochterunternehmen des Bauträgers Vonovia, hier baut – dieser Plan wurde im November 2023 aber auf Eis gelegt. Jetzt ist die Fläche erneut zur Bebauung ausgeschrieben.

Neue Mitte Stellingen: Mehr Wohnungen und ein Stadtteilhaus

Das bislang leere Grundstück misst eine Fläche von rund 9.100 Quadratmetern. 237 Wohneinheiten sollen hier entstehen, davon 57 für soziale Träger, acht Gewerbeeinheiten und ein Stadtteilhaus, so die Hamburger Finanzbehörde. Eine entsprechende Baugenehmigung liegt vor.

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Die neue Ausschreibung der Fläche beginnt mit einem Teilnehmerwettbewerb und wird vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen durchgeführt.

Nach Planungsstopp: Es geht weiter

Eigentlich hätte die Buwog auf der Fläche bereits im Sommer 2023 bauen sollen. Doch die Arbeiten verzögerten sich. Im November 2023 wurde das Projekt vollständig auf Eis gelegt.

Bei einer früheren Konzeptausschreibung hatte sich das Unternehmen als beste Bewerberin durchgesetzt; eigentlich hätte die Buwog das Grundstück demnach kaufen sollen. Inoffiziell bestätigten den Eimsbütteler Nachrichten damals verschiedene Seiten, die Buwog könne das Vorhaben aus wirtschaftlichen Gründen nur realisieren, wenn sie das Grundstück nicht wie geplant kaufen müsse, sondern ihr ein Erbbaurecht eingeräumt werde. Soll heißen: Die Fläche wäre Hamburger Eigentum geblieben, die Buwog hätte aber gegen die Zahlung eines Erbbauzinses darauf bauen können. Das wurde damals wohl abgelehnt.

Heute ist der Teilnehmerwettbewerb für ein Erbbaurecht ausgeschrieben, nicht für den Grundstückskauf.


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