Schneefrei in Hamburg: Auch Schulsporthallen bleiben zu [Update]
Die Hamburger Schulbehörde hat entschieden: Am Freitag findet wetterbedingt kein regulärer Schulbetrieb statt.
Von Julia HaasZu Fuß oder auf dem Fahrrad war es aufgrund glatter und verschneiter Straßen bereits in den letzten Tagen schwierig, zur Schule zu kommen. Während viele Eltern ihre Kinder auf dem Schlitten zum Unterricht zogen, hofften manche Schülerinnen und Schüler insgeheim auf schulfrei.
Jetzt gab die Schulbehörde bekannt: Am Freitag, 9. Januar, fällt der reguläre Präsenzunterricht wetterbedingt aus.
Schulfrei? Schulen müssen Notbetreuung anbieten
Alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der sechsten Klasse sollen im Vorfeld Arbeitsmaterialien bekommen, um am Freitag zu Hause lernen zu können. In manchen Fällen sei auch Online-Unterricht möglich, teilte die Hamburger Schulbehörde mit. Über die genaue Handhabung entscheiden die Schulen selbst.
Fest steht aber: Für unterrichtliche und außerunterrichtliche Zeiten soll überall eine Ganztags-Notbetreuung angeboten werden. Dazu seien die Schulen verpflichtet, erklärt die Schulbehörde.
Prüfungen finden nicht statt
Auch die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen sieben bis zwölf bzw. dreizehn können am Freitag zu Hause bleiben. Der Unterricht soll digital erfolgen.
Nach Angaben der Schulbehörde finden alle schriftlichen Leistungsnachweise nicht statt. Es sollen neue Termine gefunden werden.
Eltern und Schüler, die Fragen zur konkreten Umsetzung haben, sollen sich an die jeweiligen Schulen wenden.
Können Lehrkräfte auch zu Hause bleiben?
Was der morgige Schulausfall für Lehrkräfte bedeutet, gibt die Schulbehörde nicht bekannt. Ob die Lehrerinnen und Lehrer zur Schule kommen müssen oder von zu Hause arbeiten können, würden die Schulen intern klären.
Update vom 8. Januar 2026, 14:29 Uhr: Der Hamburger Senat gab bekannt, dass alle Schulsporthallen ab heute Nachmittag und zunächst bis einschließlich Montag, 12. Januar, gesperrt bleiben.
Update vom 8. Januar 2026, 13:51 Uhr: Die Regelung gilt für alle staatlichen allgemeinbildenden Schulen (auch Sonderschulen und Regionalen Bildungs- und Beratungszentren/ReBBZ) sowie für die Berufsbildenden Schulen. Private Schulen sind von dieser Entscheidung nicht betroffen. Ob Kindertagesstätten öffnen, entscheiden die Kita-Träger selbst.
lokal. unabhängig. unbestechlich.
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