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Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um einen sexuellen Übergriff in der Silvesternacht in Stellingen eine Haftstrafe gegen den 19-jährigen Angeklagten gefordert. Die Verteidigung plädierte am Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht dagegen auf Freispruch – aus Mangel an Beweisen.
Von Matthias BergerKlar ist, dass die Frau auf ihrem Rückweg von der Silvesterfeier auf der Reeperbahn den 19-Jährigen kennengelernt hat. Es gibt nach Angaben des Landgerichtes Videoaufzeichnungen, die die beiden zusammen in der S-Bahn zeigen. Darüber, was danach passiert ist, steht dagegen Aussage gegen Aussage. Das mutmaßliche Opfer hatte auch vor Gericht ihre Aussage wiederholt, der Angeklagte habe sie vergewaltigt. Der 19-Jährige erklärte dagegen, die Frau habe freiwillig mit ihm geschlafen.
Am Neujahrsmorgen war die Frau weinend von Passanten aufgefunden worden, die daraufhin die Polizei verständigt hatten. Bei der ärztlichen Untersuchung wurden Bisse, Kratzwunden und Hämatome am Oberarm der Frau, die zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert gewesen war, festgestellt. Auch DNA-Spuren in Form von Sperma konnte die Polizei sicherstellen. Diese stammen zweifelsfei vom Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft hegt vor allem aufgrund der DNA-Spuren keinen Zweifel daran, dass der 19-Jährige sich an der Frau vergangen hat. Daher plädiert die Anklage wegen sexueller Nötigung auf eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – ohne Bewährung. Die Nebenklage, die das Opfer vertritt, hält die geforderte Haftstrafe für zu mild. Die Verteidigung sieht den Vorwurf dagegen nicht als erwiesen an und fordert Freispruch.
Das Hamburger Landgericht wird sein Urteil am 29. August verkünden.
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