Videoüberwachung an Hamburgs Schulen
An Hamburgs Schulen sind Videokameras und Kamera-Attrappen installiert. Auch Schulen in Eimsbüttel sind von der Videoüberwachung betroffen.
Von Silke FuchsAn Hamburgs Schulen sind 348 aktive Videokameras und 86 Kamera-Attrappen installiert. Sie werden eingesetzt, um konkrete Gefahren für die persönliche Sicherheit von Schülern und Lehrkräften sowie Einbrüche in Schulgebäude und Sachbeschädigungen zu verhindern.
Eine Videoüberwachung kann nur eingeführt werden, wenn die Schulen einen Antrag bei der Schulbehörde stellen. Vorher muss die Schulkonferenz und der Personalrat der Schule an der Entscheidung beteiligt worden sein. Wenn der Antrag von der Schulbehörde genehmigt worden ist, muss die Erforderlichkeit der Videoüberwachung stets nach Ablauf eines Jahres neu bewertet werden. Die Kosten für die Installation, die Wartung und den Betrieb der Videokameras werden von den Schulen selbst finanziert.
„Black-Box-Verfahren“ und Datenschutz
330 Kameras werden im „Black-Box-Verfahren“ eingesetzt. Die Aufzeichnungen sind nicht gleichzeitig auf einem Monitor sichtbar, sondern werden nur ausgewertet, wenn ein konkreter Anlass besteht.
Die aufgezeichneten Daten werden automatisch nach sechs Wochen gelöscht. Für die Datenübertragung von den Videokameras zu den aufzeichnenden Komponenten werden sichere Verbindungswege gewählt. Dies bedeutet, dass die Verarbeitung in einem eigenständigen und mit keinem anderen verbundenen System stattfindet. Eine Datenübertragung per Funk oder WLAN ist also nicht möglich.
Auch Eimsbütteler Schulen betroffen?
In Eimsbüttel sind insgesamt 16 Kameras oder Kamera-Attrappen in den Schulen installiert, erklärt Sabine Homann-Engel von der Behörde für Schule und Berufsbildung. „Gemäß langjähriger Handhabung werden Informationen über Videoüberwachung an einzelnen Schulen nicht bekanntgegeben“, bemerken mehrere Eimsbütteler Schulleiter.