Bezirksamt will nicht gegen Vermieter vorgehen
Die Eimsbütteler Linksfraktion hat einen Dringlichkeitsantrag gegen die Verwahrlosung eines Mietshauses an der Osterstraße gestellt. Schimmel und zugige Fenster gefährden aus Sicht der Linken die Gesundheit der Hausbewohner. Drastische Maßnahmen wie in Hamburg-Mitte schließt das Bezirksamt Eimsbüttel jedoch aus.
Von Matthias BergerLaut Medienberichten kämpfen Mieter an der Osterstraße gegen die Verwahrlosung ihres Wohnhauses. Die Rede ist von Schimmel und zugigen Fenstern. Aus Sicht der Eimsbütteler Linksfraktion besteht dringender Handlungsbedarf. In einem Antrag fordert die Fraktion das Amt für Wohnungspflege auf, „umgehend den gesundheitsschädlichen Zustand für die Mieter zu beseitigen“.
Die Mieter wissen nicht, wer ihr Vermieter ist
Direkt mit Beschwerden an ihren Vermieter wenden können sich die Mieter in diesem Fall nicht. Denn sie kennen den Eigentümer des Hauses gar nicht. Die Immobilie wird von der ABR German Real Estate Management GmbH verwaltet. Auf Nachfrage heißt es lediglich: „Das Haus ist uns von der Eigentümergesellschaft zur Verwaltung übertragen worden.“ Wer die Eigentümergesellschaft ist, will die German Real Estate nicht verraten.
Auf die massive Schimmelbildung im Hausflur angesprochen, heißt es von der German Real Estate, dass der Schaden mittlerweile behoben sei. „Die Durchfeuchtungen im Treppenhaus sind nach deren Bekanntwerden abgedichtet worden, der schadhafte Putz ist abgeschlagen, eine Verkleidung des Mauerwerks erfolgt nach der Austrocknung.“
Überhaupt seien seit der Übernahme rund 100.000 Euro in Sanierungsarbeiten geflossen. Allerdings sei der Zustand des Gebäudes viel schlechter gewesen als erwartet. Ingenieurbüros seien mittlerweile damit beauftragt worden, Gutachten über weitere Maßnahmen zu erstellen. „Erst nach dessen Auswertung wird das weitere Vorgehen verabschiedet“, so die Hausverwaltung.
Was kann das Bezirksamt tun?
Der Eimsbütteler Abteilung für Wohnraumschutz ist der Mangel bereits gemeldet worden. „Diese wurden vor Ort überprüft. Zwischenzeitlich hat der Eigentümer erste Abhilfemaßnahmen selbstständig veranlasst. Zu der Beseitigung weiterer Mängel im Rahmen der freiwilligen Abhilfe wird der Abschnitt Wohnraumschutz auffordern“, berichtet der Bezirksamtssprecher. Ansonsten seien den Behörden weitgehend die Hände gebunden. „Der Eingriff in die Entschließungsfreiheit des Eigentümers erfordert hinreichend dringliche und gewichtige, den Eingriff rechtfertigende städtebauliche Gründe“, zitiert Schleif aus dem Baugesetzbuch.
Müssen Mieter mit massiver Schimmelbildung in ihrem Wohnhaus leben? Was kann die Wohnaufsicht gegen Missstände unternehmen? Im Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz steht immerhin im ersten Paragraphen, dass Wohnraum sich stets in einem Zustand befinden muss, der ein Wohnen ohne Beeiträchtigungen zulässt. Bewohner und Nachbarn dürfen nicht unzumutbar gefährdet oder belastet werden. Ansonsten muss der Wohnraumschutz aktiv werden. Aber wie weit kann und darf der Bezirk eingreifen?
In Hamm wird ein Vermieter enteignet
Für Aufsehen hatte zuletzt das Bezirksamt Hamburg-Mitte gesorgt, dass hart gegen Vermieter vorgehen will, die ihre Immobilien verwahrlosen oder leerstehen lassen. Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD) ließ den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses an der Ohlendorffstraße in Hamm vorübergehend enteignen. Das Haus stand seit 2012 leer. Nun sollen sechs Wohnungen auf Kosten des Eigentümers saniert und dann zwangsvermietet werden. Er soll seine Immobilie erst dann zurückbekommen, wenn die Wohnungen vermietet sind und die Mieter durch entsprechende Mietverträge auch eine Bleibeperspektive haben. „In einer Stadt wie Hamburg können wir es nicht dulden, dass Wohnungen leer stehen“, wird Droßmann in der WELT zitiert.
Auch in Eimsbüttel haben sogenannte Leerstandsvermieter zuletzt für Aufsehen gesorgt. Sowohl die ZEIT als auch die Eimsbütteler Nachrichten hatten über Fälle im Grindelviertel und in der Bellealliancestraße berichtet. Folgt das Bezirksamt Eimsbüttel nun dem Beispiel aus Hamburg-Mitte? Mitnichten.
Eimsbüttel will dem Beispiel nicht folgen
Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz sehe nur bei „Veränderung von Wohnraum“ und „langfristigem Leerstehenlassen“ die Möglichkeit vor, einen Treuhänder einzusetzen, betont der Bezirksamtssprecher. Ob die genannten Fälle an der Osterstraße, im Grindelviertel und an der Bellealliance Straße diese Kriterien erfüllen, will Schleif nicht sagen. Denn: Zu Einzelfällen gibt die Behörde keine Auskunft.
Eine Enteignung sei nur dann zulässig, wenn der Eigentümer entsprechende Maßnahmen nicht innerhalb der von der zuständigen Behörde gesetzten Fristen eingeleitet habe, heißt es aus dem Bezirksamt Eimsbüttel weiter. Ob den Vermietern in den genannten Fällen eine solche Frist gesetzt wurde bleibt offen.