Bürgerbegehren gegen Großunterkünfte (Update)
Der Bau von größeren Flüchtlingsunterkünften in Eimsbüttel ist nach wie vor umstritten. Mehrere Bürgerinitiativen haben am Dienstag in Eimsbüttel und weiteren Bezirken Hamburgs Bürgerbegehren gestartet, um den Bau zu verhindern. Das Bezirksamt hat das Bürgerbegehren nun allerdings abgewiesen.
Von Robin JaedeDer Dachverband der Bürgerinitiativen in Hamburg hatte bereits im Februar Unterschriften gegen den Bau von Großunterkünften im Rahmen einer Volksinitiative gesammelt. Ein Volksentscheid würde aber frühestens 2017 erfolgen. Viele Flüchtlingsunterkünfte wären bis dahin schon fertig. Deshalb melden die einzelnen Initiativen im Dachverband jetzt Bürgerbegehren in den Bezirken an. Durch diese lässt sich ein Baustopp erwirken.
Die Antragssteller fordern, dass in Unterkünften maximal 300 Flüchtlinge untergebracht werden. Auch soll bei der Planung von Siedlungen mit mehr als 100 Bewohnern ein Mindestabstand von einem Kilometer voneinander eingehalten werden. Standorte, die nach dem 26. Februar, dem Datum der Anmeldung des Volksentscheids, in Betrieb genommen werden, sollen rückwirkend entsprechend den Vorgaben bis spätestens Ende 2019 verkleinert werden.
Der Antragssteller für Eimsbüttel ist Horst Klemeyer von der Initiative „Eimsbüttel für gute Integration“. Er hat am Dienstag stellvertretend die Unterlagen im Bezirksamt eingereicht. Ziel des Bügerbegehrens sei es, dass die Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ nicht durch Handlungen des Bezirks unterlaufen werde, so Kleymeyer.
So funktioniert das Bürgerbegehren
Drei Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung im Bezirk müssen unterschreiben, um einen Bürgerentscheid zu ermöglichen. Ein Drittel der drei Prozent reicht der Initiative allerdings, um eine Sperrwirkung zu erreichen, die bis zur Durchführung des Bürgerentscheids gilt. Dann darf keine Entscheidung mehr getroffen werden, die dem Inhalt des Bürgerbegehrens entgegensteht. Immer vorausgesetzt das Bezirksamt lässt das Bürgerbegehren zu.
Konkret brauchen die Unterschriftensammler rund 6.000 Namen, um einen Bürgerentscheid in Eimsbüttel durchzusetzen. Um diese zu bekommen, haben sie sechs Monate Zeit. Berechtigt zur Unterschrift sind alle Bürger ab 16 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Eimsbüttel haben. Die Sperrwirkung greift bereits ab rund 2.000 Unterschriften. Wenn das Bezirksamt das Bürgerbegehren zulässt, wird spätestens vier Monate danach ein Bürgerentscheid durchgeführt. Falls sich Bezirksversammlung und Antragssteller vorher einigen, können sie sich darauf verständigen, den Bürgerentscheid nicht durchzuführen. Sollte der Bürgerentscheid angenommen werden, gilt er wie ein Beschluss der Bezirksversammlung.
Das würde bedeuten, dass die Unterkünfte am Duvenacker, am Hörgensweg und am Hagendeel nicht wie geplant gebaut werden dürften.
Update 12. April 2016
Inzwischen hat das Bezirksamt das Bürgerbegehren gestoppt. Das Bezirksamt Nord hatte das Bürgerbegehren federführend für alle Bezirke geprüft. Die Forderungen des Begehrens stünden Senatsbeschlüssen zum Expresswohnungsbau gegenüber, sagt Elmar Schleif vom Bezirksamt Eimsbüttel. Die Antragssteller haben die Möglichkeit gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.
Update vom 26. April 2016
Vertreter der Initiative „Hamburg Für Gute Integraton“ haben am gestrigen Montag rund 2.700 Unterschriften für das Bürgerbegehren beim Bezirksamt Eimsbüttel abgegeben. Die notwendige Anzahl für eine vorläufige Sperrwirkung wäre damit erreicht. Das Bürgerbegehren ist jedoch vom federführenden Bezirksamt Nord für unzulässig erklärt worden. Dagegen haben die Antragssteller bereits am vergangenen Freitag Einspruch eingelegt.
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