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Auf der Grünfläche sollen Flüchtlingsunterkünfte entstehen. Foto: Bürgerinitiative Rettet den Hagendeel
Baugenehmigung erteilt

Flüchtlingsunterkunft kommt

Am Hagendeel in Lokstedt darf die geplante Flüchtlingsunterkunft gebaut werden. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht wies im Eilverfahren eine Beschwerde von Anwohnern zurück und genehmigte den Beginn der Bauarbeiten. Die Mitglieder der Bürgerinitiative „Rettet den Hagendeel“ sind enttäuscht.

Von Louisa Grewe
Der Hagendeel als Auffangbecken bei starkem Regen. Foto: Bürgerinitiative Rettet den Hagendeel
Der Hagendeel als Auffangbecken bei starkem Regen. Foto: Bürgerinitiative Rettet den Hagendeel

Wie das Hamburger Oberverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung Anfang Februar erklärte, hat „die Klage der vom Bauvorhaben betroffenen Antragsteller gegen die erteilte Baugenehmigung voraussichtlich insgesamt keinen Erfolg“. Die Antragsteller seien nach Angaben des Gerichtes durch die Baugenehmigung nicht in eigenen Rechten verletzt. „Damit darf die Baugenehmigung nunmehr insgesamt vollzogen werden.“ Für die Planung der Flüchtlingsunterkünfte wurde der Hagendeel in zwei Baufelder aufgeteilt: Hagendeel I und II. Zu Beginn der Vorbereitungen zur Bebauung der Grünfläche hatten Anwohnerbeschwerden einen Baustopp gegen Hagendeel II bewirkt. Dort sollte die Baufläche des Hagendeel I um weitere Unterkünfte erweitert werden. Die nun erteilte Baugenehmigung erfasst jedoch beide Baufelder.

„Wir sind enttäuscht“

„Natürlich sind wir sehr entäuscht über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes und können diese nicht nachvollziehen,“ hören wir von der Bürgerinitiative „Rettet den Hagendeel“. Die Argumente der Anwohner, die eine Verschärfung der Hochwasserlage befürchten, seien bei dieser Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt worden, heißt es von Seiten der Initiative weiter. Es herrsche Unverständnis darüber, erst ein Überschwemmungsgebiet auszuweisen, um es später wieder zuzuschütten. Für Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke ist die Sache nun vorerst abgeschlossen: Das Oberverwaltungsgericht habe die Sachlage bewertet und „einer müsse im Rechtsstaat schließlich die Entscheidungen treffen“, sagte er. Doch das sieht die Bürgerinitiative weiterhin anders: „Trotz einer teilweise schon jetzt dramatischen Hochwassersituation, sollen hier vollendete Tatsachen geschaffen und eine der letzten Retensionsflächen an der Kollau vernichtet werden.“ Ihre Sorgen seien bei der Planung in keinster Weise berücksichtigt worden; dabei hätte die Stadt von den Erfahrungen der Anwohner mit dem Hochwasser an der Kollau profitieren können, teilte uns die Bürgerinitiative mit.

„Gleicher Überflutungsraum wie vorher“

Nach Angaben des Bezirksamts ist die Sorge vor der durch den genehmigten Bau steigenden Überflutungsgefahr unbegründet. „Der durch die Aufschüttung verlorengehende Überflutungsraum wird durch eine entsprechende seitliche Abtragung des Restgeländes ausgeglichen, so dass mindestens der gleiche Überflutungsraum wie vorher zur Verfügung steht,“ teilte uns das zuständige Amt mit. Bei Hochwasser könne das Wasser in den so entstehenden Überflutungsraum einstauen und danach wieder abfließen, so das Bezirksamt weiter. Außerdem seien im Rahmen der Baumaßnahmen zwei kleinere Rückhalteräume geplant, die das durch die Bebauung anfallende Oberflächenwasser aufnehmen können. Dort werde das Wasser gesammelt und gedrosselt an die Alte Kollau abgegeben.

So sollen die Pavillons vom Hagendeel I angeordnet werden. Quelle: www.maps.google.com / Schild Architekten
So sollen die Pavillons vom Hagendeel I angeordnet werden. Quelle: www.maps.google.com / Schild Architekten

Unmut nicht gegen Flüchtlinge

Die Klage der Anwohner richte sich zu keinem Zeitpunkt gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft selbst, verdeutlichte die Initiative uns gegenüber ihren Standpunkt. Ihr Unmut richte sich „ausschließlich gegen die damit verbundene Aufschüttung des Geländes“. Der gerichtliche Beschluss ist für Bezirksamtleiter Sevecke ein Signal: Er zeige, dass „man sich gegen Flüchtlingsunterkünfte nicht immer mit Aussicht auf Erfolg wehren kann“. Dies sei wichtig für die zukünftige Suche nach Unterkünften.

Allerdings erfahren wir vom Oberverwaltungsbericht, dass die Gegner auch weiterhin mit ihrer Klage das Verfahren weiterverfolgen können. Der jetzt getroffene Beschluss im Eilverfahren sei lediglich ein Ausblick auf den Ausgang eines Hauptsacheverfahrens. Wenn es so weit komme und die Anwohner in späteren Verfahren Recht bekämen, „müssen wir eben zurückbauen“, das sei die Rechtslage in Deutschland, äußerte sich Sevecke dazu. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts wägen die Antragsteller derzeit die Erfolgschancen einer Weiterverfolgung ihrer Klage ab. Ob es zu einem Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit kommen wird, ist derzeit noch unklar.

Bauvorbereitungen laufen bereits

Insgesamt sollen Unterkünfte für insgesamt rund 540 Flüchtlinge entstehen. Geplant sind skandinavische Holzpavillons. Es handele sich dabei von Anfang an um ein einfaches Bauvorhaben, sagte Torsten Sevecke. Daher müsse auf keine besonderen Faktoren Rücksicht genommen werden. Die nächsten Schritte seien „Erschließung, Auffüllung, Bauen“, so Sevecke. Die Bauarbeiten sollen dieses Jahre abgeschlossen werden.

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