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Am 7. März feierte das John Lemon in der Margaretenstraße Eröffnung. Hier gibt es nicht nur eine Bar, sondern auch eine Kegelbahn. Foto: Agathe Bogacz
Das "John Lemon" in der Vereinsstraße. Foto: Agathe Bogacz
Rechtsstreit

„John Lemon“: Yoko Ono mahnt Bar-Inhaber ab

Nach dem „Yoko Mono“ könnte nun auch die Bar „John Lemon“ ihren Namen ändern müssen. Der Rechtsstreit beginnt bei der Beatles-Witwe Yoko Ono in New York und führt über Polen bis nach Eimsbüttel.

Von Max Gilbert

Der Rechtsstreit zwischen der Künstlerin Yoko Ono und dem Hamburger Bar-Unternehmer Nima Garous-Pour geht in die nächste Runde. Erst vor einigen Monaten ist die Witwe des verstorbenen Beatles-Musikers John Lennon gegen Garous-Pours Szene-Kneipe „Yoko Mono“ vorgegangen.

Mitte November gaben Hamburger Zivilrichter der Klägerin Recht – das „Yoko Mono“ am Valentinskamp darf seinen Namen nicht behalten und heißt daher von nun an nur noch „Yoko“.

Yoko Ono mahnt auch das „John Lemon“ ab

Nun geht die 84-jährige Beatles-Witwe auch gegen Garous-Pours zweite Bar, das „John Lemon“ in der Vereinsstraße vor. Dies bestätigten Garous-Pours Anwalt Jens Kristian Peichl sowie eine Anwältin der Kanzlei Hyong Rokh Monegier, die Yoko Ono vertritt, gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten.

Die Bar im Süden Eimsbüttels soll, wenn es nach Yoko Ono geht, ihren Namen ändern müssen. Die in New York lebende Klägerin sieht ihre Markenrechte verletzt, und das nicht zum ersten Mal. Vor einigen Monaten wurde bekannt, dass die Künstlerin juristisch gegen einen polnischen Getränkehersteller vorgegangen ist. Dieser vermarktete ein Limonaden-Getränk unter dem Namen „John Lemon“.

Die New Yorker Künstlerin, Limonade aus Polen und eine Eimsbütteler Bar

Um ein langwieriges Gerichtsverfahren und hohe Kosten zu verhindern, einigten sich die beiden Parteien außergerichtlich. Welche Bedingungen an diese Einigung geknüpft waren, ist zwar nicht bekannt, allerdings gehört die seit 2014 eingetragene Brause-Marke „John Lemon“ nicht mehr dem polnischen Getränkehersteller aus Katowice.

Im Register des Deutschen Patent- und Markenamts findet sich unter der Markennummer 012073979 als Inhaberin der Marke – Yoko Ono. Die Limonade existiert derweil nach der Streichung von zwei Buchstaben unter dem Namen „On Lemon“ weiter.

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Die ursprüngliche Limonadenmarke zählt nun also zum Markenportfolio von Ono. In der Abmahnung an Garous-Pour sehen Onos Anwälte die Rechte an dieser Marke verletzt. Die Künstlerin verklagt den Bar-Besitzer also aufgrund des Namens ihrer Getränkemarke, die erst seit kurzem in Ihrem Besitz ist und unter diesem Namen gar nicht mehr am Markt agiert? „Es ist ziemlich absurd“, fasst Bar-Inhaber Garous-Pour die Situation aus seiner Sicht zusammen und ergänzt etwas verzweifelt: „Ich verstehe das alles nicht.“

Bar-Besitzer erwägt Crowdfunding-Kampagne

Darüber hinaus waren die beiden „John Lemon“-Ableger aus Polen und Eimsbüttel bereits vor Onos Abmahn-Offensive einander nicht unbekannt. Vor ein paar Jahren waren Vertreter des Getränkeherstellers in der Vereinsstraße um eine mögliche Zusammenarbeit auszuloten.

Das Geschäft kam zwar nicht zustande, an Abmahnen dachte damals jedoch keiner. „Wir haben uns sehr freundschaftlich ausgetauscht und fanden es cool, dass wir den gleichen Namen haben“, erinnert sich der Kneipier.

Auf Grund der beiden Verfahren sieht sich Nima Garous-Pour mit erheblichen Kosten konfrontiert. Er überlegt daher eine Crowdfunding-Kampagne ins Leben zu rufen. Etwa 6.000 Euro habe ihn der Rechtsstreit um das „Yoko Mono“ gekostet, wie hoch es dieses Mal ausfallen wird, ist noch unklar. „Ich rechne allerdings mit ähnlich hohen Kosten“, so Garous-Pour. Unklar ist, ob der Barbetreiber auf die Forderungen der Beatles-Witwe eingeht oder der Fall vor Gericht landet.

Das Kaifu-Freibad. Quelle: Bilder © 2017 Google, Kartendaten © GeoBasis-DE/BKG (©2009), Google

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