Tödliches Unglück im Schwimmkurs: Lehrerin verurteilt
Nachdem ein fünfjähriges Mädchen in einem Schwimmkurs tödlich verunglückt war, musste sich die betreuende Lehrerin vor Gericht verantworten. Nun steht das Urteil fest.
Von Julia HaasEs war ein Mittwochnachmittag im Oktober vor zwei Jahren, als sich im Schwimmbad Bondenwald in Niendorf dramatische Szenen abspielten. Als die Teilnehmenden eines Seepferdchenkurses das Wasser verließen, trieb ein fünfjähriges Mädchen darin. Noch vor Ort wurde das Kind reanimiert. Einen Tag später verstarb es im Krankenhaus an den Folgen eines Sauerstoffmangels.
Bereits wenige Tage nach dem Vorfall richteten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Schwimmlehrerin des Kurses. Nun wurde sie wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung verurteilt. Das gab die Gerichtspressestelle bekannt.
Tödliches Unglück im Schwimmkurs
Das Unglück ereignete sich am Nachmittag des 4. Oktobers 2023, als die verurteilte Schwimmlehrerin einen Schwimmkurs mit zehn Kindern im Alter zwischen fünf und sieben Jahren leitete. Während einer Übung, bei der sich die Kinder mit Schwimmhilfen im etwa 1,30 Meter tiefen Wasser aufhielten, soll die Lehrerin ihren Beobachtungsposten verlassen haben, um sich um ein weinendes Kind zu kümmern. So gibt es die Staatsanwaltschaft an.
In dieser Zeit verlor ein fünfjähriges Mädchen wohl seine Schwimmhilfe und geriet unter Wasser. Sie und die anderen Kinder konnten in dem Bereich des Beckens, in dem die Übung stattfand, nicht stehen.
„Tod hätte verhindert werden können“
In der Anklage der Staatsanwaltschaft hieß es: „Weder nach der Übung noch beim späteren Verlassen des Beckens soll die Angeklagte die Kinder durchgezählt haben.“ Das Fehlen des Mädchens sei ihr erst aufgefallen, als dieses bereits mindestens drei Minuten unter Wasser trieb. Als die Lehrerin den leblosen Körper entdeckte, begann sie mit den Reanimationsmaßnahmen.
Das Kind verstarb am Folgetag im Krankenhaus. Laut Anklage hätte der Tod verhindert werden können, wenn die Lehrerin die Kinder während der Betreuung des weinenden Kindes aus dem tiefen Wasser geschickt oder zumindest die Vollständigkeit des Kurses rechtzeitig überprüft hätte.
Das Amtsgericht Hamburg hat die Lehrerin am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.
lokal. unabhängig. unbestechlich.
Eimsbüttel+

Mit Eimsbüttel+ hast du Zugriff auf alle Plus-Inhalte der Eimsbütteler Nachrichten. Zudem erhältst du exklusive Angebote, Deals und Rabatte von unseren Partnern.
