
„Tatorte“ in Hamburg – wie E-Roller Blinde gefährden
Wer am Dienstag in der Osterstraße unterwegs war, hat vor der U-Bahn-Station vermutlich die Spuren eines „Tatorts“ entdeckt: Auf dem Boden waren die Umrisse einer Person und eines E-Rollers markiert. Was hat es damit auf sich?
Von Ivana BrdarEin E-Roller wird Axel Fandrey den Laufweg versperren. Als er die Treppen der U-Bahn-Station Osterstraße hinaufgeht, weiß er das noch nicht. Fandrey ist blind und im Alltag auf einen Langstock angewiesen. Seit einigen Jahren erschweren ihm E-Roller, durch Hamburg zu laufen.
BSVH markiert E-Roller in Eimsbüttel
E-Roller, die auf Fußgängerwegen stehen, sind keine Seltenheit, weiß Melanie Wölwer vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH). Im Rahmen der bundesweiten „Woche des Sehens“ markiert der Verein in ganz Hamburg “Tatorte”: die Umrisse einer gestürzten Person und eines E-Rollers.
Mit der Aktion, die Teil einer bundesweiten Social-Media-Kampagne ist, macht der BSVH auf die Hürden für blinde und sehbehinderte Menschen aufmerksam.
E-Roller stören Orientierung
Als Melanie Wölwer den Tatort kennzeichnet, sprechen sie Passanten an. Viele zeigen Interesse und unterstützten das Projekt. Wölwer freut das: „Genau das wünschen wir uns“. Die Aktion soll aufklären.
Der Eimsbütteler Axel Fandrey erzählt, dass er meist gewohnte Wege geht, bei denen er feste Orientierungspunkte hat. Wenn ein E-Roller im Weg steht, muss Axel Fandrey ertasten, was für ein Objekt sich vor ihm befindet. Dadurch verliere er seine Orientierung.

Gefährlich könne es werden, wenn E-Roller-Fahrer das Fahrzeug vor einer Treppe abstellen. „Da reicht schon ein Fehltritt“, sagt Axel Fandrey. Und es komme zu einem Sturz.
Eine rechtliche Grundlage schaffen
Der Blinden- und Sehbehindertenverein wünscht sich deswegen Gesetzesänderungen, die die Sicherheit mobilitätseingeschränkter Menschen verbessern. Dafür seien unter anderem verpflichtende Abstellplätze notwendig.
Die Linke hat beim Bezirksamt Eimsbüttel einen Antrag eingereicht. Sie fordert unter anderem verpflichtende Abstellzonen und eine Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes mit dem Vorbild Berlin.
In Berlin ist das Abstellen von E-Rollern vor U-Bahn-Eingängen, Einfahrten oder auf Fahrradwegen nicht erlaubt. Ob das ausreicht, um die Situation zu verbessern, ist noch offen. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin beteiligt sich ebenfalls an der Aktion “Tatort Gehweg” und klagt gegen die Situation in Berlin.