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Foto: Katharina Überscher
Universität

Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg

Die Uni Hamburg hat einen Verhaltenskodex veröffentlicht, der das respektvolle und friedliche Miteinander bei der Ausübung verschiedener Glaubensüberzeugungen festlegen und regeln soll.

Von Nele Deutschmann

Als erste Universität Deutschlands hat die Universität Hamburg einen Verhaltenskodex zur Religionsausübung entwickelt. Dieser wurde im Laufe des vergangenen Jahres von einer Gruppe von Wissenschaftlern der Universität unter Vorsitz der Philosophin Univ.-Prof. Dr. Birgit Recki erarbeitet.

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„Vereinzelte Vorkommnisse haben eine Reihe von Fragen zum Umgang mit dem Religiösen in Studium, Lehre, Forschung und im alltäglichen Miteinander an der Hochschule aufgeworfen, für deren Klärung wir bewusst die Expertise von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen hinzugezogen haben“, sagt Universitätspräsident Univ.-Prof. Dr. Dieter Lenzen.

Probleme in der Vergangenheit

So hätte ein salafistischer Prediger in der Universität öffentlich zu Gebetszeiten aufgerufen. Männliche Muslime hätten Druck auf Frauen ausgeübt, die kein Kopftuch trugen. Im „Raum der Stille“ war ein Vorhang zur Geschlechtertrennung bei muslimischen Gebeten aufgehängt worden. Auch rituelle Fußwaschungen in Waschräumen der Universität und Vollverschleierungen hätten die Universität vor neue Fragen gestellt.

Der Kommission, die den Verhaltenskodex entwickelte, gehörten zehn WissenschaftlerInnen aus den Disziplinen Islamische Theologie, Katholische Theologie, Japanischer Buddhismus, Evangelische Theologie, Philosophie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Islamwissenschaft, (Verfassungs-)Rechtswissenschaft, Jüdische Philosophie und Religion sowie Islamisches Recht an. Lenzen zeigt sich beeindruckt von dem Ergebnis der Kommission. Es fasse die theologischen, soziologischen, psychologischen und juristischen Aspekte dieses anspruchsvollen Themas äußerst bündig zusammen.

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Das Grundrecht auf Religionsfreiheit und die Standards wissenschaftlicher Forschung

Der Kodex hält fest, dass das schon im Grundgesetzt festgelegte Recht auf Religionsfreiheit auch an der Uni Hamburg ausnahmslos Geltung besitzt. Zur Religionsfreiheit zählt dabei auch die Freiheit der Religionsausübung (Verwendung religiöser Symbole und Kopfbedeckungen). Die Religionsfreiheit sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter solle von den Mitgliedern der Universität respektiert werden.

Es wird jedoch betont, dass die Uni als säkulare Institution den Standards wissenschaftlicher Forschung und Lehre verpflichtet ist. Dies hat zur Folge, dass die Freiheit zur Religionsausübung dort enden müsse, wo der „wissenschaftliche Auftrag der Universität Hamburg beeinträchtigt oder gefährdet wird: So schließen es wissenschaftliche Standards zum Beispiel aus, wissenschaftliche Inhalte, Methoden oder Personen aus religiösen Gründen abzulehnen“, heisst es im Kodex. Auch die Durchführung von Forschung und Lehre, also zum Beispiel Vorlesungen, dürfe nicht durch eine religiöse Alltagsgestaltung beeinträchtigt werden.

Respekt und Toleranz

Religiöse Feste dürfen künftig nur noch im „Raum der Stille“ stattfinden. Der dort angebrachte Vorhang zur Trennung nach Geschlechtern ist ab sofort verboten, genauso wie die rituellen Fußwaschungen in den Waschräumen. Die Universität will es außerdem nicht hinnehmen, dass sich muslimische Studenten weigern, Zeugnisse aus den Händen von Frauen entgegenzunehmen. Vollverschleierungen werden geduldet, jedoch herrscht bei Prüfungen, Labor-Praktika und medizinischen Untersuchungen ein Burka-Verbot.

Im Allgemeinen hält der Verhaltenskodex die Mitglieder der Universität zu Respekt, Toleranz und konstruktiven Lösungen in Bezug auf die Religionsausübung an.

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