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Am 19. Dezember müssen die Mitglieder der Bezirksversammlung erneut an die Wahlurne.
Am 19. Dezember müssen die Mitglieder der Bezirksversammlung erneut an die Wahlurne. Foto: Vanessa Leitschuh
Neuwahl Katja Husen

Wie viel kostet ein vorzeitiger Wechsel der Bezirksamtsleitung?

CDU und Grüne wollen ihre Kandidatin Katja Husen am 19. Dezember erneut als Bezirksamtsleiterin vorschlagen. Bei einer vorzeitigen Abberufung hätte Amtsinhaber Kay Gätgens weiter Anspruch auf sein Gehalt – aber für wie lange?

Von Alana Tongers

Nach dem gescheiterten Misstrauensvotum gegen den Eimsbütteler Bezirksamtsleiter Kay Gätgens (SPD), stellen CDU und Grüne ihre Kandidatin Katja Husen (Grüne) erneut zur Wahl. Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Fraktionen hervor. Bereits am 19. Dezember sollen die Mitglieder der Bezirksversammlung abstimmen.

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Unterstützung für Katja Husen

„Wir haben bei der Bezirksversammlungswahl das Votum der Wähler für einen neuen Aufbruch in Eimsbüttel bekommen und nicht für ein ‚weiter so’‛‛, begründet Lisa Kern, Fraktionsvorsitzende der Grünen in Eimsbüttel die Entscheidung. Man schlage Katja Husen erneut vor, damit die Politik der Koalition auch zu verlässlichem behördlichen Handeln führe.

Auch die CDU unterstreicht ihre Unterstützung für die gemeinsame Kandidatin: „Es fällt uns schwer, zu glauben, dass Herr Gätgens gegen seine eigene Partei grün-schwarze Vorhaben durchsetzt“, so der Eimsbütteler Fraktionsvorsitzende Rüdiger Kuhn. „Aus jahrelanger Oppositionsarbeit ist uns nur zu gut bewusst, dass ein Bezirksamtsleiter ein politisch agierender Beamter ist.“

300.000 Euro für „Nichtstun“?

Katja Husen sollte bereits am 28. November als neue Bezirksamtsleiterin gewählt werden. Trotz Mehrheit von CDU und Grünen in der Bezirksversammlung erhielt sie nur 25 Stimmen – 26 wären nötig gewesen. Im Vorhinein hatte es aus der Opposition fraktionsübergreifend Kritik an dem Misstrauensvotum gegen Gätgens gegeben.

Unter anderem behauptete Benjamin Schwanke von der FDP, eine vorzeitige Abberufung Gätgens könnte die Stadt Hamburg etwa 300.000 Euro kosten. Dabei bezog er sich auf Weiterzahlung des Gehalts an Gätgens bis zum Ende seiner Amtszeit 2022. Bei einer Besoldung nach B4 verdient Kay Gätgens rund 8.300 Euro brutto monatlich. Gestützt wurde die Aussage durch einen Artikel der BILD, in der Kolumnist Christian Kersting Kosten in Höhe von ebenfalls 300.000 Euro berechnete. „Für Nichtstun“, wie Kersting schreibt.

Gehaltsanspruch nur für vier Monate

Auf eine Anfrage der Eimsbütteler Nachrichten erklärt Claas Ricker, Pressesprecher der Finanzbehörde, die Bezirksamtsleitung habe für den Monat der Abberufung sowie für die folgenden drei Monate Anrecht auf das volle Gehalt. Ricker bezieht sich dabei auf das Hamburgische Besoldungsgesetz. Demnach würde eine vorzeitige Abberufung Gätgens den Steuerzahler zwischen 30.000 und 40.000 Euro kosten – von den diskutierten Beträgen im sechsstelligen Bereich ist die Zahl aber weit entfernt.

„Die 300.000 Euro sind eine Art Worst-Case-Szenario“, so Burkhardt Müller-Sönksen von der FDP. Sollte sich Gätgens im Falle einer Abberufung entscheiden im einstweiligen Ruhestand zu bleiben, dann müsste ihm ein sogenanntes Ruhegehalt gezahlt werden. Dessen Höhe sei schwer abzuschätzen. Wahrscheinlicher sei aber, dass Gätgens zum Beispiel in seiner alten Position als Dezernent im Bezirksamt Eimsbüttel weiter arbeiten würde, so Müller-Sönksen.

Da Kay Gätgens bereits vor seiner Zeit als Bezirksamtsleiter Beamter war, sei davon auszugehen, dass die Stadt Hamburg ihm nach einer Abberufung eine alternative Stelle anbiete. „So eine Stelle muss erstmal frei sein“, gibt Müller-Sönksen zu bedenken.

Die Finanzbehörde verweist auf die Gesetzeslage: „Das Gesetz geht davon aus, dass der ehemaligen Bezirksamtsleitung eine bestehende Stelle übertragen wird“, so Ricker.

FDP will unnötige personelle Wechsel vermeiden

„Natürlich ist uns Grünen daran gelegen, dass Herr Gätgens eine erfüllende neue Stelle findet“, so Ali Mir Agha, Co-Vorsitzender der Grünen in Eimsbüttel. Er habe Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung. Das bedeute, er würde auf seinem vorherigen Gehaltsniveau eines Baudezernenten weiterbeschäftigt. „Die diskutierten 300.000 Euro sind daher vollkommen unzutreffend“, so Mir Agha.

In den letzten Jahren hat es in Hamburg immer wieder solche vorzeitigen Wechsel der Bezirksamtsleitung gegeben – 2011 in Wandsbek und Harburg zum Beispiel. Bezirksamtsleiter würden plötzlich abberufen und weiterbezahlt, so Kurt Duwe, Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion. Der Süddeutschen Zeitung zufolge, will die FDP das künftig verhindern und die Amtszeit der Bezirksamtsleitung an die Legislaturperiode der Bezirksversammlung binden. Im Moment wird die Bezirksversammlung auf fünf Jahre, die Bezirksamtsleitung hingegen auf sechs Jahre gewählt.

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