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Bewohner beklagen den schlechten Zustand des Gebäudekomplexes Wrangelstraße 103 bis 107. Nun äußert sich das Bezirksamt. Foto: Ella Schinkel
Die Fassade der Wrangelstraße 103 bis 107 leuchten im Sonnenschein, die Bewohner klagen allerdings über den schlechten Zustand der Wohnungen. Foto: Ella Schinkel
Wohnen

Wrangelstraße: Dringende Sanierung steht weiter aus

Feuchte Wände und schwarzer Schimmel: In einem Gebäudekomplex in der Wrangelstraße gibt es seit langem Mängel und Schäden. Wie der aktuelle Stand ist.

Von Ella Schinkel

Heizung und Wasser funktionieren nicht, die Wände sind feucht und die Türschlösser kaputt. All das soll einen Wohnkomplex in der Wrangelstraße 103-107 betreffen, wie aus einer Kleinen Anfrage der Eimsbütteler Linksfraktion hervorgeht.

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Bereits 2023 hatte Mikey Kleinert von der Linksfraktion den Zustand der Wohnhäuser thematisiert. Aus den Antworten auf die erneute Anfrage geht hervor, dass diverse Bauvorhaben zur Beseitigung der Mängel bereits genehmigt, aber noch nicht umgesetzt wurden.

Bewohner fühlen sich ignoriert

Als sich die Eimsbütteler Nachrichten ein Bild von der Situation vor Ort machen, stehen zwei Bewohner mit einem neuen Waschbecken vor dem Gebäudekomplex. Im Gespräch erzählen sie, dass sie die Schäden in ihrer Wohnung nun selbst reparieren. Seit zwei Jahren sei ihr Waschbecken kaputt, inzwischen gebe es Schimmel in der Wohnung.

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Die Hausverwaltung kümmere sich nicht um die Belange der Bewohner, so ihr Eindruck. Daran habe auch der Eigentümerwechsel von Akelius zu Heimstaden nichts geändert.

Weitere Schäden wurden gemeldet

Das Bezirksamt Eimsbüttel bestätigt: Die seit langem bekannten Mängel seien bisher nicht umfassend beseitigt worden. Die Wasserschäden seien provisorisch behoben worden, nicht aber die Schäden an Dach und Fassade. Für letztere liege aber eine Sanierungsgenehmigung vor.

Seit der letzten Anfrage im Jahr 2023 seien weitere Schäden gemeldet worden, darunter feuchte Wände und Schimmel.

Gebäude soll saniert werden

In den Antworten der Kleinen Anfrage heißt es weiter: Das Bezirksamt Eimsbüttel habe im Fall der bereits gemeldeten Schäden die Eigentümer zur freiwilligen Abhilfe aufgefordert. Die gesetzten Fristen sind abgelaufen.

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Freiwillige Abhilfe

Die Veranlassung zur freiwilligen Abhilfe fordert die Verpflichteten dazu auf, Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Aufforderung erfolgt mit einer Fristsetzung und wird von der zuständigen Behörde erteilt. Kommen die Verpflichteten dieser Aufforderung nicht nach, folgt eine Anordnung zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum.

Auf Nachfrage erklärt die Pressestelle des Bezirksamtes, dass die von der Wohnraumschutzstelle geforderten Maßnahmen bisher nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. Neue Fristen für die vollständige Umsetzung aller Maßnahmen seien jedoch nicht gesetzt worden, da eine grundlegende Instandsetzung des Gebäudes geplant sei.

Bezirksamt: Unklar, wann Sanierungen beginnen

Ein Antrag für die Sanierung von Dach, Fassade und Balkonneubau sei bereits 2023 genehmigt worden, mit der Umsetzung der Baupläne jedoch nicht begonnen worden. Solange diese Sanierung nicht erfolgt sei, seien auch andere ursprünglich beantragte Maßnahmen wie eine Schimmelsanierung sinnlos, heißt es aus dem Bezirksamt.

Auch für 6 Wohnungen liegen bereits genehmigte Sanierungspläne vor. Hier hat das Amt nach eigenen Angaben ebenfalls keine Kenntnis über Baubeginn oder Sanierungsfortschritt.

Immer mehr Wohnungen stehen leer

Nach Angaben des Bezirksamtes stehen derzeit 13 Wohnungen des Komplexes leer – zum Teil seit mehreren Jahren. Der älteste Leerstand ist seit April 2018 bekannt. Auch das geht aus der Anfrage hervor.

Für alle leerstehenden Wohnungen bestehe jedoch eine Genehmigungsfiktion. Der vorübergehende Leerstand der 13 Wohnungen in der Wrangelstraße gilt demnach als genehmigt.

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Genehmigungsfiktion

Leerstand von Wohnraum muss ab einer Dauer von vier Monaten der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die Gründe des Leerstands sowie Belegenheit, Größe, Ausstattung und vorgesehene Miete des Wohnraumes müssen angegeben werden. Widerspricht die Behörde innerhalb der nächsten acht Wochen nicht, gilt der Leerstand für den angegebenen Zeitraum als genehmigt.


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