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Die Linksfraktion fordert ein Verbot für Smartglasses in Schwimmbädern. Foto: Bernadette Grimmenstein
Die Linksfraktion fordert ein Verbot für Smartglasses in Schwimmbädern. Foto: Bernadette Grimmenstein
Privatsphäre

Smartglasses-Verbot: Mehr Schutz gefordert

Die Hamburger Linksfraktion fordert ein Verbot von Smart Glasses in Schwimmbädern. Damit soll die Privatsphäre von Badegästen besser geschützt werden.

Von Sarah Jaskulski

In Hamburgs Schwimmbädern ist es verboten, fremde Personen zu fotografieren oder filmen. Aber wie sieht es mit Smartglasses aus? Die Hamburger Linksfraktion fordert mit einem Antrag, hier nachzuschärfen und Smartglasses in städtischen Schwimmbädern zu verbieten.

Bei Smartglasses handelt es sich um Brillen mit unauffällig integrierter Technik, die Foto- und Filmaufnahmen ermöglicht. Für Bereiche wie Schwimmbäder und Saunen, in denen sich Menschen leicht bekleidet oder unbekleidet aufhalten, bestehe ein besonderer Bedarf, sie vor heimlichen Videoaufnahmen zu schützen.

Wird mit Smartglasses heimlich gefilmt?

Hinzu komme, dass häufig unklar sei, was anschließend mit den Aufnahmen geschieht, so die Linksfraktion. In manchen Fällen würden die Videos im Internet veröffentlicht und weiterverbreitet. Dies könne dazu führen, dass Betroffene, insbesondere FLINTA*-Personen, anfangen, öffentliche Orte zu meiden.

info

FLINTA*

FLINTA* steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender Personen sowie weitere Geschlechtsidentitäten, die ebenfalls Marginalisierung erfahren. Der Begriff wird als Sammelbezeichnung für Menschen verwendet, die aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität von patriarchaler oder geschlechtsbezogener Diskriminierung betroffen sein können.

Linke: Bestehende Regelungen reichen nicht aus

Bisherige Regelungen würden das Filmen und Fotografieren fremder Personen in Schwimmbädern zwar unterbinden, seien aber nicht ausreichend. Laut der Linksfraktion würden betroffene Personen das Filmen mit der Brille häufig nicht mitbekommen. Im Rahmen der neuen Regelung sollen Beschäftigte der Schwimmbäder geschult werden, entsprechende Geräte zu erkennen.

Am 2. September soll die Bürgerschaft über den Antrag beraten.


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