Bauarbeiten für Bushaltestelle „Goebenstraße“ bleiben weiter untersagt
Im Mai entschied das Gericht, dass die Bauarbeiten zur neu verlegten Bushaltestelle „Goebenstraße“ ruhen müssen. Die Beschwerde der Stadt Hamburg wurde nun zurückgewiesen. Die Anwohner hatten wegen Lärmbelästigung gegen die Verlegung geklagt und recht bekommen.
Von Fabian HennigDas Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat gestern die Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg zurückgewiesen. Die Stadt hatte Beschwerde eingereicht, weil im Mai weitere Bauarbeiten für die Fertigstellung der neuen Busbucht in der Goebenstraße untersagt worden waren.
Mit dem Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts bleibt es dabei, dass die Bauarbeiten für die Verlegung der Bushaltestelle Goebenstraße vorläufig untersagt sind. Die Anwohner dürfte das freuen.
Lärmbelästigung wenig berücksichtigt
Zur Begründung führte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen aus: Die Wirksamkeit von Schallschutzmaßnahmen zugunsten der Anwohner sei nicht berücksichtigt worden. Mit der Beschwerde habe die Stadt Hamburg nicht ausreichend belegen können, dass eine konkrete Beurteilung der Wirksamkeit von passivem Schallschutz am Wohngebäude durchgeführt worden sei. Auch stünden keine von der Stadt in Aussicht gestellten Schallschutzmaßnahmen überhaupt fest.
Im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms des Senats sollte die Bushaltestelle „Goebenstraße“ in Richtung Altona verlegt werden. Dem Plan der Stadt war die Straßenverkehrsbehörde gefolgt und hatte die Verlegung der Bushaltestelle angeordnet. Gegen die Verlegung hatten Anwohner geklagt, weil die erhöhte Lärmbelastung nicht ausreichend berücksichtigt wurde.