Baumfällungen an Eimsbütteler Gewässern
Vom 1. November 2018 bis 28. Februar 2019 werden Pflege- und Fällarbeiten an einigen Gewässerbäumen im Bezirk Eimsbüttel vorgenommen. Eventuell kann es deswegen zu kurzzeitigen Sperrungen von Wanderwegen kommen.
Von Nele DeutschmannBäume sind Allrounder. Sie beleben das Stadtbild, sind ein Lebensraum für Tiere und spenden Schatten. Sie mindern den Stadtlärm und filtern Schadstoffe aus der Luft. Trotzdem müssen hin und wieder Bäume gefällt werden.
“Genehmigungen für das Fällen von Bäumen können erteilt werden, wenn der Baum stark geschädigt, absterbend oder tot ist, umstürzen oder zu brechen droht”, steht in der Hamburger Baumschutzverordnung.
Gefährdungen vermeiden
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abschnitt Wasserwirtschaft, wird im Zeitraum vom 1. November 2018 bis 28. Februar 2019 notwendige Baumfällungen vornehmen. Abgestorbene Bäume oder im Absterben befindliche Bäume wie beispielsweise Erlen, die vom sogenannten Erlensterben betroffen sind, werden gefällt oder auf Stock gesetzt, um Gefahren vorzubeugen.
Dies geschieht in Bereichen, in denen die betroffenen Bäume eine potentielle Gefährdung darstellen, wie im Bereich von Wanderwegen oder privaten Grundstücken.
Bei einigen Bäumen werden Totholz entfernt oder Entlastungsschnitte durchgeführt, um die Kronen zu entlasten und um Ausbrüche aus den Kronen mit den entsprechenden Gefahren zu vermeiden. Auch die Langlebigkeit der Bäume soll so erhalten werden.
Kurzzeitige Sperrungen von Wanderwegen
Betroffene Gewässer sind die Schillingsbek oberhalb der Döhrnstraße, der Hainholzgraben vom Sugambrerweg bis Niekamp, der Brookgraben unterhalb der Holsteiner Chaussee und Einzelbäume an der Burbek, Kollau, Ohmoorgräben und Mühlenau.
Gegebenenfalls kann es durch die Arbeiten zu kurzzeitigen Sperrungen von Wanderwegen kommen. Entsprechende Umleitungen werden ausgeschildert.