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Dirk Schulenburg ist Vorstand des Cannabis Social Clubs Solidarische Hanfwirtschaft aus Niendorf.
Dirk Schulenburg ist Vorstand des Cannabis Social Clubs "Solidarische Hanfwirtschaft" aus Niendorf. Foto: Jacob Gehring
Cannabis

Cannabis ab 1. April legal! „Werde Tränen in den Augen haben“

Der Niendorfer Dirk Schulenburg ist Vorstand der „Solidarischen Hanfwirtschaft“ – dem vielleicht ersten Cannabis Social Club im Bezirk Eimsbüttel. Welche Hoffnungen und Ängste Schulenburg mit Blick auf das neue Cannabisgesetz hat.

Von Jacob Gehring

Mit der geplanten Cannabis-Legalisierung am 1. April geht für Dirk Schulenburg ein Lebenstraum in Erfüllung. Ab diesem Tag soll in ganz Deutschland der Konsum und private Anbau von Cannabis legal sein.

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Im Gespräch mit den Eimsbütteler Nachrichten erzählt der Niendorfer von seiner Freude über die Legalisierung, den Hürden im Zuge der Gründung des Cannabis Social Clubs (CSC), aber auch welche Befürchtungen die aktuelle Fassung des Gesetzes bei ihm auslöst.

Freude über die Legalisierung

Ende Februar hat der Bundestag das Cannabisgesetz beschlossen. Es sieht vor, dass ab dem 1. April 2024 der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum für volljährige Menschen erlaubt ist. In den eigenen vier Wänden ist sogar der Besitz von 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum straffrei. Außerdem dürfen Privatpersonen bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Der Konsum ist grundsätzlich gestattet.

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Weitere Infos zum Cannabisgesetz

In Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und Sportstätten darf ab dem 1. April jedoch nicht gekifft werden. Die „Sichtweite“ gilt bis zu einer Entfernung von 100 Metern. Zusätzlich bleibt der Konsum in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen, sowie in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr verboten.

Am 22. März berät der Bundesrat über das Gesetz.

„Am 1. April werde ich Tränen in den Augen haben“, erzählt Dirk Schulenburg. Der 49-jährige Niendorfer ist Mathematik- und Informatiklehrer. Das erste Mal in den Kontakt mit der Pflanze sei er gekommen, als er vor Jahren unter Schlafstörungen litt. Das Cannabis helfe ihm, das Problem unter Kontrolle zu halten.

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Cannabis Social Clubs

Am 1. Juli tritt die Regelung zu den Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) in Kraft. Das sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, denen der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt ist.

In Social Clubs dürfen bis zu 500 Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen. Die Mitglieder müssen über 18 Jahre alt und seit mindestens 6 Monaten in Deutschland gemeldet sein. Zudem sieht das Gesetz eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten vor. Die Anbauvereinigungen dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat und höchstens 25 Gramm pro Tag an jedes Mitglied weitergeben. Für Mitglieder, die volljährig sind, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, gelten andere Regeln. In den Räumlichkeiten der Anbauvereinigungen sowie in ihrer Sichtweite ist der Konsum von Cannabis verboten.

Cannabis Social Club in der Gründung

Zum ersten Mal über die Gründung eines Social Clubs nachgedacht haben Schulenburg und seine Freunde vor etwa vier Jahren. Aus dieser Idee soll nun Realität werden. Die Gründung der Solidarischen Hanfwirtschaft – so der Name des Clubs – sei nur noch eine Sache von Tagen, erzählt er.

Momentan besteht der Club aus 20 Personen, die Mitglieder kennen sich alle persönlich. Zu Beginn will der Club nicht mehr als 30 Mitglieder zulassen. Damit liegt er deutlich unter dem im Gesetz verankerten Maximum von 500 Personen.

Das jüngste Mitglied ist 25 Jahre alt, die Älteste 63. „Kiffen ist kein Ding der Jugend mehr“, so der Lehrer. Die Mitglieder sind bunt zusammen gewürfelt: Viele Leute aus dem Handwerk seien dabei, aber auch Herrenausstatter, Arbeitssuchende, Designer oder Gewerkschafter.

Anbauort in Aussicht

Bis zum offiziellen Start am 1. Juli möchte die Solidarische Hanfwirtschaft die Zeit effektiv nutzen. Aktuell sucht der Club eine Immobilie als Anbauort und Abgabestelle. “Wir suchen eine Halle in der Größe von 80 bis 500 Quadratmetern”, sagt Schulenburg. 

Dort benötigten sie Industriestrom, die Möglichkeit, Solaranlagen auf das Dach zu stellen, und eine Toilette. Eine Anbaufläche unter freiem Himmel soll es ebenfalls geben, eine entsprechende Fläche habe der Club bereits in Aussicht.

Know-how ist da, Ort zum Treffen fehlt

Wenn es nach Schulenburg geht, könnte der Club heute direkt loslegen. „Wille, Geld, Know-how – alles ist da.“ Was noch fehle, sei ein Ort, an dem der soziale Aspekt von Social Clubs ausgelebt werden könne. Damit meint er einen Ort, an dem sich die Mitglieder treffen und rauchen können. 

In den Social Clubs selbst ist der Konsum von Cannabis laut Gesetz nicht gestattet. Eine Idee hat Schulenburg schon: „Ich finde, alle Raucherkneipen sollten ihr Herz für Kiffer öffnen.“

Verantwortung abgeschoben, Datenschutz lückenhaft?

Allerdings verspürt Schulenburg mit Blick auf die Einführung der Social Clubs nicht nur Euphorie. Bei der Ankündigung des Gesetzes im vergangenen April war er nach eigener Aussage entsetzt, dass die Bundesregierung die komplette Verantwortung der Cannabis-Legalisierung auf ein paar Hobby-Leute abwälzen wolle. Damit meint er, dass Social Clubs zwar mit strengen Regeln der Bundesregierung, aber ohne professionelle Strukturen zum Beispiel hinsichtlich Anbau und Qualitätssicherung zurückgelassen würden.

Zudem sieht er Lücken beim Datenschutz seiner Mitglieder. „Weil eben nicht genau beschrieben ist, wann, wo, wie und welche Daten über welche Schnittstelle, wie verschlüsselt weitergegeben werden sollen.“ Diese Weitergabe müsse seiner Meinung nach anonymisiert erfolgen. 

Damit die Clubs ihr volles Potenzial ausschöpfen und sich sicher im Rechtsrahmen bewegen können, brauche es zudem fähige Ansprechpartner, etwa aufseiten der Behörden. “Wir beißen nicht, wir wollen konstruktiv arbeiten.“

Die organisierte Kriminalität könnte Gesetz ausnutzen

Die größte Schwäche des Gesetzes sieht Schulenburg im Hinblick auf die organisierte Kriminalität. „Wir haben eine Produktionsobergrenze von 50 Gramm pro Mitglied. Bei der herrschenden Euphorie werden einige Clubs anfangs aber eine Überproduktion haben“, vermutet Schulenburg. Das bedeutet, dass viele Clubs zu Beginn mehr produzieren könnten, als sie abgeben oder lagern dürfen. Er geht davon aus, dass irgendwann die organisierte Kriminalität auf die Clubs zukommen würde. „Wir wollen nicht kriminell werden.”

Deswegen müsse der Staat die Clubs zuverlässig schützen. Dies sieht Schulenburg durch die aktuelle Gesetzesfassung nicht garantiert. „Wollen sie uns der Mafia zum Fraß vorwerfen?“, fragt er.

Er ist der Ansicht, dass nur eine staatlich geregelte Preissetzung ein solches Szenario verhindern könne. Dafür müsse der Preis des Cannabis aus den Social Clubs unter dem des Schwarzmarktes bleiben.

Bundesrat berät

Bundesweit wurde in den letzten Wochen Kritik zum Cannabisgesetz laut. Am Freitag berät der Bundesrat darüber. Erst danach wird wohl feststehen, ob das Gesetz wirklich in seiner aktuellen Fassung und zum 1. April in Kraft tritt.

Update vom 22. März 2024, 14:01 Uhr: Der Bundesrat hat den Weg für die Legalisierung von Cannabis freigemacht.


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