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Das Haus im Langenfelder Damm 6 gilt wieder als bewohnbar.
Das Haus im Langenfelder Damm 6 gilt wieder als bewohnbar. Foto: Alana Tongers
Langenfelder Damm

Einsturzgefahr gebannt: Mieter kehren in Wohnungen zurück

Vor einer Woche mussten die Mieter das Haus Langenfelder Damm 6 wegen Einsturzgefahr Hals über Kopf verlassen. Jetzt konnte der Schaden offenbar schneller als gedacht behoben werden.

Von Christiane Tauer

Entwarnung am Langenfelder Damm: Für das Gebäude mit der Hausnummer 6 gilt keine Einsturzgefahr mehr. Die Mieterinnen und Mieter durften heute Vormittag wieder in ihre Wohnungen zurückkehren.

„Der geschädigte Kellerbereich konnte durch eine aufwendige Konstruktion unterstützt und die Einsturzgefahr beseitigt werden”, teilt Rechtsanwältin Inka Al-Kabbany von den Bonk Rechtsanwälten mit. Die Kanzlei vertritt die Erbengemeinschaft, der das rund 120 Jahre alte Haus gehört. Die Wohnungen und die Gewerbefläche könnten somit wieder genutzt werden – das habe die Bauprüfabteilung genehmigt, heißt es weiter.

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Einsturzgefahr: Bewohner in Ausweichquartieren

Das Bezirksamt Eimsbüttel hatte die Räumung vor einer Woche angeordnet, da die Stahlträger der Kellerdecke schadhaft oder gar nicht mehr vorhanden waren. Dadurch soll für das gesamte Gebäude Einsturzgefahr bestanden haben. Die Mieterinnen mussten kurzfristig zu Bekannten oder ins Hotel umziehen.

Auch die zwei Gewerbeflächen im Erdgeschoss durften nicht mehr genutzt werden. Mieter sind das Bestattungsunternehmen Münzel und der Fahrradladen Radwerk.

Dauerhafte Rückkehr möglich

Nun können die Mieterinnen und Mieter sowie das Bestattungsunternehmen dauerhaft in das Haus zurückkehren – einzig der Fahrradladen, der sich direkt über der beschädigten Kellerdecke befindet, ist davon ausgenommen. Das Geschäft muss geräumt werden.

„Wir sind unheimlich froh, wieder in unseren Wohnungen zu sein“, sagt Bewohner Matthias B. gegenüber der Eimsbütteler Nachrichten. Er habe nach seiner Rückkehr erstmal die Heizung aufgedreht, die Waschmaschine angestellt und den Müll rausgebracht.

Eigentümer lassen Sanierungsgutachten erstellen

Trotz der Erleichterung haben er und die anderen Mieterinnen durchaus Fragen: Wieso gibt es jetzt ebenso plötzlich Entwarnung, wie es vor einer Woche zu der Gefahrenlage kam?

Erst vor wenigen Tagen hatte es von den Rechtsanwälten der Eigentümer geheißen, man könne erst nach Erstellung eines Sanierungsgutachtens sagen, „ob, durch welche Maßnahmen und ab wann eine endgültige Standfestigkeit und damit eine volle Bewohnbarkeit wiederhergestellt werden kann“. Wie lange die Erstellung des Gutachtens dauert, war nicht abzuschätzen.

Wegen Einsturzgefahr galt „safety first“

Nun war die Freigabe des Hauses offenbar auch ohne das Gutachten möglich. Dennoch wird es benötigt, um Umfang und Art der erforderlichen Sanierung festzustellen, wie Rechtsanwältin Inka Al-Kabbany sagt.

„Angesichts der eindringlichen Gefahrenmeldung des Statikers galt ,safety first‘, sodass die sofortige Räumung zum Schutz der Mieter das Gebot der Stunde war“, fährt sie fort. Die Eigentümer würden sehr bedauern, dass es überhaupt dazu kommen musste. Sie bedankten sich für die Mitwirkung und Besonnenheit aller Beteiligten in dieser außergewöhnlichen und belastenden Situation.


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