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Im März wird die Hamburger Bürgerschaft neu gewählt. Archivfoto: Sofie Layla Thal
Im März wird die Hamburgische Bürgerschaft gewählt. Archivfoto: Sofie Layla Thal
Bürgerschaftswahl

Bürgerschaftswahl 2025 in Hamburg: Wer? Wie? Was?

Eine Woche nach der Bundestagswahl wählt Hamburg seine neue Bürgerschaft. Was macht das Landesparlament? Wie wird gewählt? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Von Frieda Stadtlander

Am 2. März wählt Hamburg sein Landesparlament – die Hamburgische Bürgerschaft. Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Wie das abläuft und was zu beachten ist.

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Was wird gewählt?

Die Bürgerinnen und Bürger wählen am ersten Sonntag im März das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg, genannt die Hamburgische Bürgerschaft. Da die Hafenmetropole ein Stadtstaat ist, sind Stadt- und Landesebene nicht voneinander getrennt. Im Parlament sitzen mindestens 121 Abgeordnete. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann die Zahl variieren. Die aktuelle Bürgerschaft, die 2020 gewählt wurde, hat 123 Mitglieder.

Zur Wahl aufgestellt haben sich 16 verschiedene Parteien. Wer noch nicht weiß, welche Parteien seinen Interessen entsprechen, kann sich mit dem Wahl-O-Mat einen Überblick verschaffen.

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Die Wahlkreise

Hamburg ist in 17 Wahlkreise eingeteilt. Jeder Wahlkreis entsendet drei, vier oder fünf Abgeordnete in die Bürgerschaft. Das ist abhängig davon, wie viele Menschen im Wahlkreis leben. 

Im Bezirk Eimsbüttel gibt es drei verschiedene Wahlkreise: den Wahlkreis fünf (Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West, Eimsbüttel (Ostteil)) mit drei Abgeordneten, den Wahlkreis sechs (Eidelstedt, Stellingen, Eimsbüttel (Westteil)) mit ebenfalls drei Abgeordneten und den Wahlkreis sieben (Lokstedt, Niendorf, Schnelsen) mit vier Abgeordneten.

Was macht die Bürgerschaft?

Die Bürgerschaft behandelt Themen, die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen. Es geht zum Beispiel darum, wo in Hamburg mehr Schulen oder Spielplätze entstehen, ob es eine neue U-Bahn-Linie geben soll und wie Hamburg das Klima schützt.

Außerdem erlässt die Bürgerschaft Gesetze, wählt den ersten Bürgermeister und kontrolliert die Arbeit des Hamburger Senats, also der Regierung.

Wie wird gewählt?

Wählende können in den zwei Stimmzettelheften jeweils fünf Stimmen vergeben. Der gelbe Bogen beinhaltet die Landesliste. Mit der sogenannten Landesstimme entscheiden die Wählenden über die Anzahl der Sitze der Parteien beziehungsweise Wählervereinigungen in der Bürgerschaft. Auf der Landesliste können sie fünf Kreuze verteilen. Es ist möglich, alle Stimmen einer Partei zu geben oder die fünf Kreuze aufzuteilen. Die fünf Stimmen können auch an Einzelpersonen vergeben werden.

Der rote Stimmzettelbogen umfasst die Wahlkreisliste. Hier werden die Kandidierenden, die den zugehörigen Wahlkreis in der Bürgerschaft vertreten, direkt gewählt. Es ist möglich, die Stimmen beliebig aufzuteilen. Wichtig ist, dass, genau wie auf der Landesliste, die Maximalanzahl von fünf Stimmen nicht überschritten wird. Sonst gilt der jeweilige Stimmzettel als ungültig.

Die einer Partei zustehenden Wahlkreissitze werden an die Kandidierenden mit den meisten Stimmen innerhalb der jeweiligen Partei vergeben. Wenn eine Partei in den Wahlkreisen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Verhältnis der Landesstimmen eigentlich zustehen würde, entstehen Überhangmandate. Diese wiederum kompensieren Ausgleichsmandate für andere Parteien.

Wer kann wählen?

Jede Person, die über 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, seit mehr als drei Monaten den Wohnsitz in Hamburg hat und nicht durch einen richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, kann wählen. Am Wahltag haben die Wahllokale von acht bis achtzehn Uhr geöffnet. Wer mag, kann schon vorab per Briefwahl seine Stimme abgeben.

Text: Frieda Stadtlander


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