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Der Sportplatzring Stellingen
So soll die "Neue Mitte Stellingen" einmal aussehen. Architekten: kbnk ARCHITEKTEN GMBH, Hamburg / Visualisierung: PONNIE Images, Hamburg
Nachverdichtung

„Neue Mitte Stellingen“: Baustart verzögert sich

Das Oberverwaltungsgericht hat die Baupläne zur „Neuen Mitte Stellingen“ für unwirksam erklärt, da zu eng geplant wurde. Das bringt den Zeitplan des Bauprojekts durcheinander.

Von Alana Tongers

Der erste Abschnitt sollte dieses Jahr fertig werden. Doch die Bauarbeiten zur „Neuen Mitte Stellingen“ verzögern sich. Grund dafür: Die geplante Bebauung ist zu dicht. Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan deswegen für unwirksam erklärt.

„TSV Stellingen“ klagte gegen Bebauungsplan

Auf der ehemaligen Sportanlage des TSV Stellingen sollen in den nächsten Jahren etwa 700 neue Wohnungen sowie ein breites Nahversorgungsangebot entstehen – die „Neue Mitte Stellingen“. Die Sportflächen sollen dafür auf das ehemalige Gelände des Informartikums umziehen.

Langfristig hatte der TSV Stellingen geplant, das Vereinsheim am Sportplatzring abzureißen und neu zu bauen. Mit den Einschränkungen des Bebauungsplans von „Stellingen 62“ sei das aber schwierig. Laut Plan darf der Verein auf dem Grundstück des Vereinshauses nur fünfgeschossig bauen – während auf der gegenüberliegenden Seite acht Geschosse entstehen dürfen. Das geht aus dem Gerichtsurteil hervor, das den Eimsbütteler Nachrichten vorliegt. Der TSV Stellingen fürchtete, dass ihr Grundstück verschattet und eingemauert wird – und wehrt sich rechtlich.

Bauarbeiten verschieben sich um halbes Jahr

Das Verwaltungsgericht hat dem TSV Stellingen im Dezember recht gegeben. Jedoch war nicht die ursprüngliche Beschwerde des Vereins ausschlaggebend für das Urteil: Eine unzulässige Ungleichbehandlung zwischen den beiden Parteien habe nicht stattgefunden, so das Verwaltungsgericht.

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Im Rahmen des Verfahrens stellte das Gericht stattdessen fest, dass der Bebauungsplan eine zu enge Bebauung vorsieht. Die Planungen für Stellingen 62 würden die Obergrenzen zur Bebauung zum Teil in erheblichem Maße überschreiten, heißt es in dem Urteil.

Der Bebauungsplan "Stellingen 62" wurde für unwirksam erklärt.
Der Bebauungsplan „Stellingen 62“ wurde für ungültig erklärt und muss überarbeitet werden. Foto: Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Die Verwaltung muss nun nachbessern. „Das städtebauliche Gesamtkonzept sowie die Umsetzung der Bebauung stehen dabei aber nicht in Frage“, so Kay Becker, Pressesprecher des Bezirksamts Eimsbüttel. Voraussichtlich Ende des Jahres könnten die die Baugenehmigungen erteilt werden.

Dadurch verzögern sich die Bauarbeiten zur „Neuen Mitte Stellingen“ etwa um ein halbes Jahr. Die bereits begonnenen Bauarbeiten am Stellinger Steindamm sind davon nicht betroffen und können weitergeführt werden. Im Frühjahr 2020 sollen in diesem Abschnitt die ersten Wohnungen fertig sein.

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