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Ende April wurde der Baustopp am Duvenacker in Eidelstedt aufgehoben. Die geplante Flüchtlingsunterkunft mit rund 380 Plätzen darf weitergebaut werden – vorerst.
Von Lotta StährSeit Anfang Oktober 2015 ist die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Duvenacker geplant. Auf dem städtischen Grundstück zwischen der Autobahn A7 und der Straße Duvenacker sollen sieben Gebäude mit 98 Unterbringungseinheiten für knapp 380 Geflüchtete entstehen. Grundlage ist eine Senatsentscheidung über ein Unterbringungskonzept, welches die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen im Blick hat.
Bisher war das vorgesehene Grundstück in zwei Teile aufgeteilt. Die rund 2,7 Hektar große Fläche umfasst 1,15 Hektar, welche landwirtschaftlich zum Rübenanbau genutzt wurden. Nördlich davon befindet sich eine öffentliche Grünfläche mit einem Bolzplatz. Letztere soll laut Planung auch weiterhin bestehen bleiben. Sieben Gebäude in mehrgeschossiger Bauweise baut die SAGA auf der ehemaligen Ackerfläche. 98 Wohneinheiten nach dem Standard des sozialen Wohnungsbaus mit eigener Küche und Bad werden entstehen. Zunächst werden dort Geflüchtete leben – der Bedarf ist da, warten doch noch Anfang Januar 2017 mehr als 6.300 Menschen in den Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen auf einen Platz in einer Folgeunterkunft.
Eine derartige Nutzung ist für die Gebäude am Duvenacker zunächst für die Dauer von 15 Jahren vorgesehen. Danach werden die Wohnungen, laut Planung des Bezirksamts, als öffentlich gefördert weitervermietet. Sie sind nur unter Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins zu mieten.
Die betreffende Fläche grenzt im Süden an die Grundstücke der Anwohner. Die sind von den Plänen der Stadt nicht sonderlich begeistert. Vertreter der Interessengemeinschaft Duvenacker kritisieren, dass die Stadt laut ihrer Meinung die vorliegenden Bebauungspläne missachte. Die Nachbarschaft sei vor allem von Gebäuden in eingeschossiger Bauweise geprägt, wie der Bebauungsplan es vorschreibe.
Des Weiteren befürchten die Eidelstedter eine „Ghetto-Bildung“, da durch die Menge an Geflüchteten auf kleinem Raum eine Integration deutlich erschwert werden würde. Auch gäbe es in der näheren Umgebung nicht genügend Freizeitangebote und Plätze in Kindergärten und Schulen, um dem erhöhten Bedarf gerecht zu werden.
Deshalb hat die Interessengemeinschaft vor dem Verwaltungsgericht im März 2017 einen Baustopp erwirkt. Dieser erfolgte aufgrund eines einstweiligen Rechtsschutzantrags, welchen die Anwohner gestellt hatten. Ein solcher einstweiliger Rechtsschutzantrag schützt die subjektiven Rechte der Antragssteller und soll verhindern, dass vollendete Tatsachen entstehen, bevor eine gerichtliche Entscheidung bezüglich einer Klage getroffen wird. Grundlage der Entscheidung war vor allem die Vermutung des Verwaltungsgerichts, dass möglicherweise die Rechte der Anwohner während des Bebauungsplanverfahrens verletzt wurden und die Untersuchung, ob jenes vorschriftsmäßig angestoßen wurde.
Dieser Baustopp wurde nun am 24. April 2017 vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Vor allem die von den Anwohnern vorgebrachten „unzumutbaren Lärmbelästigungen“ seien laut der Entscheidung des Gerichts zu dem Zeitpunkt noch nicht zu befürchten gewesen. Somit darf die Arbeit an den sieben Gebäuden fortgesetzt werden. Wie Gunnar Gläser, Sprecher der SAGA, mitteilte, steht eine endgültige Entscheidung über die vom Bezirksamt Eimsbüttel erteilte Baugenehmigung noch aus.
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