Rollerfahrer flüchtet in Park
Polizisten haben am frühen Samstagmorgen einen Rollerfahrer und seinen Begleiter vorläufig festgenommen, die sich durch Flucht einer Verkehrskontrolle entziehen wollten. Gegen den angetrunkenen Rollerfahrer bestand ein litauischer Haftbefehl.
Von Robin EberhardtAm Samstag in den frühen Morgenstunden wurde ein Streifenwagen in der Martinistraße auf einen Rollerfahrer und seinen Begleiter aufmerksam, weil dieser keinen Helm trug.
Flucht in den Park
Als die Polizisten den Rollerfahrer kontrollieren wollten, reagierte der Fahrer nicht und setzte seine Fahrt fort. Er fuhr über zwei rote Ampeln und teilweise Schlangenlinien. Im weiteren Verlauf steuerte er mit dem Roller in den Eppendorfer Park, wo die beiden Männer abstiegen und ihre Flucht zu Fuß fortsetzten.
Der 34-jährige Mitfahrer versuchte sich in einem Gebüsch zu verstecken, aber die Beamten entdeckten ihn und sprachen ihn an, woraufhin dieser flüchtete. Ein Polizist konnte den Flüchtenden einholen und zu Boden bringen.
Widerstand gegen die Festnahme
Der 34-Jährige leistete dagegen Widerstand, aber mit Hilfe eines zweiten Beamten konnten ihm Handfesseln angelegt werden und er wurde vorläufig festgenommen. Einer der beiden Beamten verletzte sich dabei an der Hand, konnte aber seinen Dienst fortsetzen.
Ein zweiter Streifenwagen wurde im Zuge der Fahndungsmaßnahmen auf den flüchtenden Fahrer des Rollers aufmerksam, als dieser von einem Spielplatz in Richtung Martinistraße lief. In der Frickestraße gelang es den Beamten, ihn zu stellen und vorläufig festzunehmen.
Alkohol- und Drogenkonsum
Auf dem Polizeikommissariat Hoheluft-West wurde ein Atemalkoholtest bei dem Rollerfahrer durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 1,29 Promille, außerdem gab der Fahrer auch zu, dass er Rauschgift konsumiert hatte. Ferner gestand er, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.
Bei der Überprüfung stellten die Beamten noch fest, dass gegen ihn ein litauischer Haftbefehl vorlag, daraufhin wurde er in die Untersuchungshaftanstalt überstellt.
Roller sichergestellt
Sein Mitfahrer muss sich wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Er wurde mangels Haftgründen wieder entlassen.
Den Motorroller stellten die Beamten aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse sicher.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.