Überschwemmungsgebiet Kollau wird kleiner
In Lokstedt und Niendorf können einige Anwohner aufatmen: Ihre Grundstücke liegen nicht mehr im vorgesehenen Überschwemmungsgebiet (ÜSG) Kollau. Das bedeutet, dass sie ihr Eigentum uneingeschränkt nutzen können und keine wasserrechtlichen Einschränkungen beachten müssen.
Von Anja von BihlIn Hamburg gibt es sechs offizielle Überschwemmungsgebiete (ÜSG). Elf weitere sind bisher nur vorläufig eingegrenzt, darunter das Gebiet an der Kollau. Die Umweltbehörde und der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) haben am Dienstagabend in die Schule Döhrnstraße eingeladen, um die Anwohner über die neuen Grenzen zu informieren.
Die gute Nachricht für sie: Betroffen sind jetzt nicht mehr rund 39 Hektar, sondern nur noch etwa 23 Hektar Fläche. Damit verringert sich das ÜSG flächenmäßig um 41 Prozent. Bei den Gebäuden ist der Rückgang noch weit erheblicher: Statt bisher 286 Gebäuden liegen nun nur noch 37 im betroffenen Gebiet – etwa 80 Prozent weniger. Dabei handelt es sich nicht nur um Wohnhäuser, sondern auch um Garagen und andere Nutzgebäude. Einige Straßen wie Heckenrosenweg, Am Ree und Düpweg fallen komplett aus dem ÜSG heraus, teilweise gehören auch Wullwisch, Bullenredder, Niendorfer Straße und einige Kleingartengebiete nicht mehr dazu. Es gibt in der Straße Liethwisch aber auch zwei Grundstücke, die neu ins Überschwemmungsgebiet aufgenommen wurden.
2D-Technik
Seit Mai 2015 wurden die Bedingungen in den vorläufigen ÜSG noch einmal genauer nachgerechnet. In die Nachberechnung der erforderlichen Flächen sind neue Messungen und auch die Einwände von Eigentümern eingeflossen. Und es wurde eine neue Methode angewandt, die Olaf Müller vom LSBG erläutert: Bei der zweidimensionalen Technik wird das Gebiet mit einem kleinteiligen Gitternetz dargestellt, das auch kleinste Höhenunterschiede berücksichtigt. Ein Computer errechnet daraus die genauen Hin-, Rück- und Seitwärtsbewegungen einer Flutwelle an jeder Stelle im zeitlichen Ablauf.
So kann sich beispielsweise ergeben, dass bei zunehmendem Regen an einem Ort das Wasser dennoch nicht höher steigt, weil sich die erste Welle bereits wieder zurückgezogen hat. Bei der bislang verwendeten eindimensionalen Darstellung blieb dieser zeitlich-örtliche Faktor unberücksichtigt.
Wie geht es weiter?
Die neue Regelung für das ÜSG Kollau greift sofort: Am 4. März wurde sie im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht. Die aktualisierten Landkarten werden dann hier veröffentlicht. Sie liegen auch ab dem 21. März im Bezirksamt Eimsbüttel und in der Umweltbehörde zur Einsicht aus.
Nach wie vor handelt es sich um eine vorläufige Festlegung, die sich aber voraussichtlich nicht noch einmal ändern wird. Seit über einem Jahr ist der sieben Kilometer lange Bereich am Lauf der Kollau und der alten Kollau vorläufig zum Überschwemmungsgebiet ernannt. Endgültig formal festgesetzt wird das ÜSG, wenn eine entsprechende Nachberechnung für alle ÜSG in Hamburg durchgeführt wurde. In einigen Monaten, so Umweltstaatsrat Michael Pollmann, werden die Ergebnisse gesammelt zum Beschluss an den Senat übergeben.
Inzwischen ist die Umweltbehörde dabei, die knapp 80 Stellungnahmen und Beschwerden von Kollau-Anwohnern auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse abzuarbeiten. Bis Ende März soll jeder eine individuelle Antwort erhalten.
Kritik an Planung
Viele Wortmeldungen bei der Diskussion drehen sich um die geplante Flüchtlingsunterkunft Hagendeel, die auch im Überschwemmungsgebiet liegt. Sie befürchten, dass der Bau in großem Umfang Wasser in die Nachbarschaft verdrängt. Hier verweisen die Behördenvertreter darauf, dass zu diesem Thema in etwa vier Wochen eine gesonderte Informationsveranstaltung stattfinden soll.
Anwohner kritisieren, dass das Überschwemmungsproblem zu kleinflächig gesehen werde: Durch Bautätigkeit und Verdichtung im gesamten Hamburger Bereich könne weniger Regenwasser versickern. Es werde verdrängt und lande letztlich in den niedriger gelegenen Gebieten. Lediglich die dortigen Bewohner seien von Überschwemmungen und den wasserrechtlichenVorschriften des ÜSG betroffen. Sie fordern, dass bei Neubauten im Stadtgebiet gleich an Ort und Stelle beispielsweise Wasserrückhaltebecken mit eingeplant und errichtet werden. Umweltstaatsrat Michael Pollmann bestätigt, dass man sich darüber in der Vergangenheit zu wenig Gedanken gemacht hat. Derzeit sei ein „Programm Regenwasser-Management“ in Arbeit, das die Wasserverdrängung bei neuer Bebauung und Versiegelung beherrschbar machen soll.
Info:
In den vergangenen Jahren hat es aufgrund des Klimawandels in Europa häufiger als früher schwere Überflutungen nach Regenfällen gegeben. Daher hat die EU verfügt, dass mehr Überschwemmungsgebiete eingerichtet werden müssen, die das Regenwasser auffangen können. Daran ist auch Deutschland gebunden.
In einem ÜSG darf grundsätzlich nicht neu gebaut werden, ohne dass ausgleichende Auffangflächen für das dadurch verdrängte Wasser geschaffen werden. Soll ein älteres Gebäude ersetzt werden, darf das neue Bauwerk nur höchstens so groß sein wie das bisherige. Es gibt aber zahlreiche kleinere Baumaßnahmen, für die verhältnismäßig einfach Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Die genauen Details sind in einem neu zusammengestellten Leitfaden zu finden.
Ansprechpartner im Bezirksamt Eimsbüttel ist Stephan Schneider: Tel. 040 42804 6106
stephan.schneider@eimsbuettel.hamburg.de