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Am 9. Juni finden die Bezirksversammlungs- und Europawahlen in Eimsbüttel statt. Foto: Canva
Am 9. Juni finden die Bezirksversammlungs- und Europawahlen in Eimsbüttel statt. Foto: Canva
Wahlen 2024

Bezirkswahl und Europawahl in Eimsbüttel: Die wichtigsten Infos im Überblick

Am 9. Juni findet die Bezirksversammlungswahl und die Europawahl statt. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Wahlen gibt es hier.

Von Jacob Gehring

Am zweiten Sonntag im Juni finden in Hamburg gleich zwei Wahlen statt: die Bezirksversammlungswahl und die Europawahl. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es hier.

Wer wird gewählt?

Bei den Bezirkswahlen werden die politischen Vertreter der Einwohner des jeweiligen Bezirks gewählt. Je nach Einwohnerzahl haben die Bezirksversammlungen in Hamburg zwischen 45 und 57 Sitze. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel besteht aus 51 Mitgliedern, die in der Regel einer Partei oder Wählervereinigung angehören.

Für die Bezirksversammlung können aber auch Einzelpersonen kandidieren, die keiner Partei oder Wählervereinigung angehören. Diese erscheinen dann nur auf der Wahlkreisliste, nicht aber auf der Bezirksliste.

Bei den Bezirksversammlungswahlen gilt eine Drei-Prozent-Hürde. Das heißt, Parteien und Wählervereinigungen müssen mindestens drei Prozent der auf den Bezirkslisten abgegebenen Stimmen erhalten, um in die Bezirksversammlung zu kommen.

Gleichzeitig mit den Bezirksversammlungswahlen findet die Wahl des Europäischen Parlaments statt. Von den insgesamt 720 Sitzen entfallen 96 auf deutsche Abgeordnete. Die deutschen Vertreterinnen und Vertreter können nur über die deutschlandweit gültigen Wahllisten ihrer jeweiligen Parteien in das Europäische Parlament gewählt werden.

Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das bedeutet, dass eine Partei so viele der zu vergebenden Sitze erhält, wie es ihrem Stimmenanteil im Wahlgebiet entspricht.

Was macht die Bezirksversammlung?

Die Bezirksversammlung ist ein politisches Gremium, das von der wahlberechtigten Bevölkerung eines Bezirks gewählt wird. Sie kontrolliert das Bezirksamt, das wiederum den Bezirk verwaltet. Die Bezirksversammlung beschließt über Angelegenheiten, die den Bezirk betreffen, und kann mitentscheiden, wofür Geld ausgegeben wird. Außerdem kann die Bezirksversammlung Empfehlungen an die Fachbehörden aussprechen. Kernthemen auf Bezirksebene sind Stadtplanung, Verkehr, Spielplätze und Grünflächen.

Die Bezirksversammlung wählt zudem den Bezirksamtsleiter

Was macht das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament bildet zusammen mit dem Rat der Europäischen Union die Gesetzgebung der Europäischen Union. Seine Aufgaben sind die europäische Gesetzgebung, die Aufstellung des Haushaltsplans, die Kontrolle und die Wahl der EU-Kommission.

Wann wird gewählt?

Der Wahltag für die Bezirksversammlungswahlen und die Europawahlen ist der 9. Juni 2024. An diesem Tag sind alle Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme in den Wahllokalen abzugeben.
Die Briefwahlunterlagen werden bis zum 18. Mai verschickt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind auf Bezirksebene alle, die im Bezirk gemeldet und mindestens 16 Jahre alt sind. Wer in den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft-West, Harvestehude, Rotherbaum, Stellingen, Schnelsen, Lokstedt, Eidelstedt und Niendorf lebt, kann die Vertreter der Bezirksversammlung Eimsbüttel wählen. EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten im Bezirk wohnen, dürfen an der Bezirkswahl teilnehmen.

Bei der Europawahl sind alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen, in Deutschland wohnen und sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten.

Wie wähle ich?

Vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten per Post eine Wahlbenachrichtigung. Darin steht, wo – also in welchem Wahllokal – und zu welchen Zeiten gewählt wird. Mit der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis geht man am Sonntag, 9. Juni, ins Wahllokal. Wer zum Zeitpunkt der Wahl nicht in Hamburg ist, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Die Unterlagen für die Briefwahl können online beantragt werden. Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgt bis zum 18. Mai.

Bei der Bezirkswahl gibt es zwei Listen: Die Bezirksliste entscheidet, welche Partei wie viele Sitze in der Bezirksversammlung erhält und in welcher Reihenfolge die Kandidierenden in die Bezirksversammlung einziehen. Über die Wahlkreisliste wählt man die Kandidierenden, die einen im eigenen Wahlkreis vertreten sollen. Für jede Liste hat man fünf Stimmen. Ob man alle fünf Stimmen einer Partei oder einem Kandidaten gibt oder verschiedene Parteien und Personen wählt, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist, dass pro Liste fünf Stimmen abgegeben werden müssen.

Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet über die deutschlandweiten Wahllisten der Parteien statt. Dabei hat jede Person genau eine Stimme, die sie an eine jeweilige Liste vergeben kann.

Wo gehe ich wählen?

Jeder wahlberechtigten Person wird mit der Wahlbenachrichtigung ein Wahllokal zugewiesen. Das zuständige Wahllokal finden Wahlberechtigte auf ihren Wahlbenachrichtigungskarten. Diese wurden seit dem 3. Mai an die Wahlberechtigten versendet.

Im Bezirk Eimsbüttel mussten seit der letzten Wahl elf Wahllokale verlegt werden. Im Stadtteil Eimsbüttel sind drei Wahllokale betroffen:

  • Das Wahllokal in der ASB Tagespflege (Wahlbezirksnummer 30401) zieht in die Berufliche Schule für Wirtschaft in der Lutterothstraße 78 um.
  • Das Wahllokal in der Apostelkirche (30305) öffnet in der Elbkinder Kita in der Müggenkampstraße 61.
  • Das Wahllokal im Hamburg-Haus (30504, 30802, 30804) wird auf drei Standorte aufgeteilt. Die neuen Wahllokale befinden sich in der Schule Telemanstraße in der Telemannstraße 12, in der Schule an der Isebek in der Bismarckstraße 83 und im Landesinstitut für Lehrerbildung in der Felix-Dahn-Straße 3.

Auch in den Stadtteilen Niendorf, Schnelsen, Eidelstedt und Stellingen ändern sich die Örtlichkeiten einzelner Wahllokale. In den Stadtteilen Rotherbaum, Hoheluft-West, Lokstedt, Schnelsen und Eidelstedt wurden einige Wahlbezirksgrenzen neu zugeschnitten. Dadurch können sich für Wählende auch hier Änderungen bei den zuständigen Wahllokalen ergeben. Genauere Informationen finden Wahlberechtigte online und auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

Wie kann ich ehrenamtlich bei der Wahl helfen?

Grundsätzlich gilt: Ehrenamtliche Wahlhelferin und ehrenamtlicher Wahlhelfer kann werden, wer für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist.

Interessierte können sich über ein Online-Formular bei ihrer zuständigen Wahlgeschäftsstelle melden oder direkt per E-Mail bei der Wahlgeschäftsstelle im Bezirksamt Eimsbüttel (wahlhelfer@eimsbuettel.hamburg.de). Die Anmeldung ist bis zum Wahltag möglich. Die Chancen, tatsächlich als Wahlhelfer eingesetzt zu werden, sind jedoch deutlich höher, wenn man sich rechtzeitig anmeldet.

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