Wie funktionieren die Bezirkswahlen?
Am 26. Mai stehen die Bezirkswahlen in Eimsbüttel an. Aber wen wählt man da eigentlich? Wie viele Stimmen hat man als Wähler? Und was machen die Vertreter in der Bezirksversammlung überhaupt?
Von Catharina RudschiesWer wird gewählt?
Mit den Bezirkswahlen werden die Vertreter der Bezirksversammlung des jeweiligen Bezirkes gewählt. Je nach Bevölkerungsanzahl haben die Bezirksversammlungen in Hamburg zwischen 45 und 57 Sitze. Die Vertretung in Eimsbüttel besteht aus 51 Mitgliedern, die in der Regel einer Partei oder Wählervereinigung angehören. In der aktuellen Bezirksversammlung sind fünf Parteien vertreten: die SPD, die Grünen, die CDU, die Linke und die FDP.
Es können aber auch Einzelpersonen ohne Partei oder Wählervereinigung für die Bezirksversammlung kandidieren. Diese erscheinen dann nur auf der Liste für den Wahlkreis, nicht aber auf der Bezirksliste (zur Erklärung der verschiedenen Listen siehe Punkt „Wie wähle ich?“). Bei den Bezirksversammlungswahlen gilt eine Drei-Prozent-Hürde. Das heißt, Parteien und Wählervereinigungen müssen mindestens drei Prozent der Stimmen erhalten, um in die Bezirksversammlung zu kommen.
Was macht die Bezirksversammlung?
Eine Bezirksversammlung arbeitet nach den Prinzipien eines Parlaments, ist aber streng genommen ein Verwaltungsausschuss. Sie ist dem Bezirksamt Eimsbüttel unterstellt und unterstützt es bei der Erfüllung und Umsetzung seiner Aufgaben. Bei Angelegenheiten, die die Bezirke betreffen, fasst die Bezirksversammlung Beschlüsse, darf mitentscheiden, wofür Geld ausgegeben wird und spricht teilweise auch Empfehlungen an die Behörden der Stadt Hamburg aus. Kernthemen auf Bezirksebene sind Stadtplanung, Verkehr, Spielplätze und Grünanlagen. Die Bezirksversammlung wählt zudem den Bezirksamtsleiter.
Wer darf die Vertreter der Bezirksversammlung Eimsbüttel wählen?
Alle Bürger, die in den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft-West, Harvestehude, Rotherbaum, Stellingen, Schnelsen, Lokstedt, Eidelstedt und Niendorf leben, gehören zu dem Bezirk Eimsbüttel und dürfen somit die Vertreter der Bezirksversammlung wählen. Wahlberechtigt sind auf Bezirksebene alle, die im Bezirk gemeldet und mindestens 16 Jahre alt sind. Ebenso dürfen Bürger aus dem EU-Ausland, die seit mindestens drei Monaten im Bezirk leben, an den Bezirkswahlen teilnehmen.
Wie wähle ich?
Vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt. Darin wird mitgeteilt, wann man wo – also in welchem Wahllokal – zu welchen Zeiten wählt. Mit der Wahlkarte und dem Personalausweis geht man am Sonntag, den 26. Mai in das Wahllokal. Wer zum Zeitpunkt der Wahl nicht in Hamburg ist, kann per Briefwahl seine Stimme abgeben. Die Briefwahlunterlagen muss man im Voraus beantragen.
Bei der Bezirkswahl gibt es zwei Listen: Die Bezirksliste, über die entschieden wird, welche Partei wie viele Sitze in der Bezirksversammlung erhält und in welcher Reihenfolge die Kandidierenden in die Bezirksversammlung einziehen, und die Wahlkreisliste, über die man die Kandidierenden wählt, die einen im eigenen Wahlkreis vertreten sollen. Für jede Liste hat man bis zu fünf Stimmen. Auf der Bezirksliste können Bürger ihre Stimmen entweder an die Partei insgesamt abgeben oder an bestimmte Personen auf der Liste. Auf der Wahlkreisliste muss man seine Stimmen direkt an die Kandidierenden abgeben. Auf beiden Listen kann man bis zu fünf Stimmen verteilen (sowohl an mehrere Parteien als auch an mehrere Personen). Wichtig ist, dass nicht mehr als fünf Stimmen pro Liste abgegeben werden, sonst ist der Wahlzettel ungültig.