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Gehwege müssen im Winter geräumt werden. Foto: Dennis Imhäuser
Gehwege müssen im Winter geräumt werden. Foto: Dennis Imhäuser
Frost

Winterdienst: Schneeräumen in Eimsbüttel

Jetzt wird es richtig Winter und am Wochenende wird Frost erwartet. Da stellen sich jedes Jahr die gleichen Fragen: Wer ist eigentlich für den Winterdienst verantwortlich? Bis wann und wie breit müssen Wege geräumt werden? Ist Streusalz erlaubt oder verboten?

Von Robin Eberhardt

Laut dem Deutschen Wetterdienst wird es an diesem Wochenende in den Nächten zu Minusgraden kommen. Heute soll es tagsüber trübe und bewölkt werden und in der Nacht zu Sonntag fallen die Temperaturen unter den Gefrierpunkt. Aber vor allem in der Nacht von Sonntag auf Montag soll es bis zu -6 Grad Celsius kalt werden. Hier ein kurzer Winterdienst-Guide für Hausbesitzer, Vermieter und Mieter:

Wann muss ich den Gehweg vor meinem Haus von Schnee und Eis befreien?

Unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls oder bei Entstehen von Eisglätte muss der Gehweg entlang deines Grundstücks befreit werden. Bei anhaltendem Schneefall nach 20 Uhr muss der Gehweg bis 8:30 Uhr des Folgetags geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr.

Bei starkem und anhaltendem Schnee- und Glatteisaufkommen ist der Gehweg regelmäßig frei zu halten.

Wer ist für die Räumung des Gehwegs verantwortlich?

Wenn der Vermieter niemand anderen damit beauftragt hat, ist der Mieter für die Räumung verantwortlich. Sollte es sich um ein Haus mit mehreren Wohnungen handeln, so muss der zuständige Anwohner oder Hauswart durch einen Aushang im Hausflur mit Namen und Adresse bekannt gegeben werden.

Stadtreinigung sammelt auch dieses Jahr wieder Weihnachtsbäume ein

Die Weihnachtsfeierlichkeiten sind vorbei und Silvester ist überstanden. Langsam kann die Feiertagsdeko in der Wohnung entfernt werden, wohin aber mit dem Weihnachtsbaum? Kein Problem, die Stadtreiningung Hamburg kommt vorbei und holt in kostenlos ab.

Ist eine externe Firma mit der Räumung beauftragt, so sind die Mieter trotzdem verpflichtet, dass die Arbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Wie räume ich richtig und wo muss ich räumen?

Nicht mit Tausalzen! Diese sind auf Gehwegen verboten, um die Umwelt zu schützen. Streut ausschließlich mit Sand oder Splitt. Die öffentlichen Wege entlang eines Grundstücks müssen mindestens in der Breite von einem Meter geräumt werden, damit zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Treppen sind in voller Breite von Schnee und Eis zu befreien.

Eimsbütteler DHL-Boten sollen versetzt werden. Foto: Constance Böhle

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Auch öffentliche Gehwege ohne Straßenanbindung müssen vom Anlieger geräumt werden. Sollte euer Haus an einem Fußgängerüberweg wie Ampelanlage oder Zebrastreifen liegen, so ist die Schneeschaufel bis zur Bordsteinkante zu schwingen.

Bei Fragen steht euch die Winterdienst-Hotline der Stadt Hamburg zur Verfügung: 040/ 25 76 13 13. Weitere Informationen findet ihr im Hamburgischen Wegegesetz (HWG) und im Flyer der Stadt Hamburg zum Winterdienst.

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