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Auf der Straße und dem Fußweg hat sich eine dicke Eisschicht gebildet. Foto: Julius Wettwer
Auf vielen Straßen sowie Fuß- und Radwegen in Eimsbüttel hat sich eine dicke Eisschicht gebildet. Symbolfoto: Julius Wettwer
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Schnee und Eis: Wer muss räumen und streuen?

In den letzten Tagen ist der Winter nach Hamburg zurückgekehrt. Doch manche Straßen und Wege wurden nicht geräumt. Wer ist in der Pflicht? Eine Übersicht.

Von Julius Wettwer

Der erneute Wintereinbruch hat für Schnee und Eisschichten auf vielen Fuß- und Radwegen gesorgt. In Eimsbüttel sind einige Wege so glatt, dass Fußgänger und Radfahrer schnell ausrutschen. Auch weniger befahrene Nebenstraßen sind betroffen. Wer muss den Schnee räumen und bei Glätte streuen?

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Winterdienst: Die Regeln im Überblick

Wer bei Schnee und Glätte in der Pflicht ist zu handeln, regelt das Hamburgische Wegegesetz. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Vorschriften an vielen Stellen nicht eingehalten werden.

Wer ist bei Eis und Glätte in der Pflicht?

Für öffentliche Straßen und Wege ist der Winterdienst der Stadt zuständig. Für Gehwege gilt jedoch: Wenn die öffentlichen Wege an einem Grundstück angrenzen, sind die Anlieger in der Pflicht. Damit sind die Personen gemeint, die das Grundstück besitzen. Werden die Häuser oder Wohnungen auf diesem Grundstück vermietet, regelt der Mietvertrag, ob Mietende oder Vermietende räumen müssen.

Welche Straßen und Wege räumt die Stadt?

Der Winterdienst der Stadt umfasst alle öffentlichen Fahrbahnen, Rad- und Fußgängerwege ohne Anlieger sowie Bereiche, die für den Nahverkehr wichtig sind. Teilweise auch Parkplätze oder Sicherheitsstreifen am Straßenrand.

Die Stadtreinigung Hamburg sichert Radwege mit feinkörnigem Kies oder Feuchtsalz. Kies kommt auch bei der rund 655 Kilometer langen Gehwegstrecke, für die keine Anlieger zuständig sind, zum Einsatz.

Kann ich Plätze melden, die nicht geräumt oder gestreut wurden?

Ja, eine Meldung bei der Stadtreinigung ist möglich. Entweder über die Winterdienst-Hotline (040-25761313) oder in der SRH-App.

Wann sind Mietende in der Pflicht zu streuen?

Ob Mietende verpflichtet sind zu streuen oder die Wege vor dem Haus von Eis zu befreien, hängt von dem Mietvertrag ab. Vermietende müssen vertraglich eindeutig festlegen, ob die Mietenden verantwortlich sind – ein Aushang im Flur reicht nicht aus. Sollten die Vermietenden einen Winterdienst beauftragen, können sie die Kosten auf die Mietenden umlegen. Zusätzlich sind die Vermietenden in der Pflicht, die Grundstücke darauf zu kontrollieren.

An wen kann ich mich als Mietender wenden, wenn vor meiner Tür nicht geräumt wurde?

Je nach Mietvertrag können sich Mietende im Fall einer nicht erfüllten Streupflicht an ihre Verwaltung oder an die Vermietenden direkt wenden.

Wann muss der Gehweg geräumt werden?

Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls geräumt werden. Glätte muss sofort entfernt werden. Nach 20 Uhr haben Anlieger Zeit bis morgens um 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr.

Droht ein Bußgeld, wenn die verantwortlichen Anlieger nicht den Schnee räumen?

Ja, laut Bußgeldkatalog können in Hamburg bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Erlaubte Streumittel für den Privatgebrauch sind Sand, Asche, Granulat und Split. Salz und andere chemische Taumittel sind zum Schutz der Umwelt verboten.

Wegen Glätte ausgerutscht und verletzt – was muss ich für Schmerzensgeld nachweisen?

Nach einer Verletzung infolge von Glatteis muss nachgewiesen werden, dass sich der Sturz aufgrund einer nicht erfüllten Streu- und Räumpflicht ergeben hat. Die Nachweispflicht liegt bei der geschädigten Person. Es ist ratsam, die Verletzung bei einem Arzt untersuchen zu lassen. Zusätzlich kann es hilfreich sein, die Verletzungen und den Unfallort mit Fotos zu dokumentieren.

Bekomme ich immer Schmerzensgeld, wenn ich auf glatten Straßen oder Wegen ausrutsche?

Es gibt Fälle, bei denen ein Gericht den Antrag auf Schmerzensgeld nach einem Sturz abgewiesen hat. Die Betroffenen sind mitverantwortlich, sich selbst zu schützen. Kommt es bei absehbarem Glatteis zu einem Sturz, weil die verletzte Person winteruntaugliche Schuhe trägt, kann ein Gericht die Klage ablehnen.


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