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Parteienzersplitterung in der Bezirksversammlung? Illustration: Christine Klein

3-%-Hürde: Verfassungsgericht kippt Referendumsbegehren

Die Wiedereinführung der 3-Prozent-Hürde für Bezirksversammlungswahlen stößt auf beträchtlichen Widerstand. Die Volksinitiative „Faires Wahlrecht – jede Stimme zählt!“ wollte sich gegen die Sperrklausel wehren. Die Unterschriftenaktion musste jetzt jedoch gestoppt werden.

Von Nora Helbling

40.000 Unterschriften wollte das Bündnis “Faires Wahlrecht – Jede Stimme zählt!” bis zum 14. März sammeln und damit ein Referendum auf den Weg schicken: Die Hamburger Bürger sollten am Tag der nächsten Bürgerschaftswahl 2015 über die Einführung der Sperrklausel abstimmen. Die Aktion von „Mehr Demokratie Hamburg“  wurde unter anderem von den Parteien Die Linke, FDP und Piraten unterstützt.

Nun hat das Verfassungsgericht am 20. Februar das Referendumsbegehren für unzulässig erklärt. In der Begründung hieß es, dass die Verfassungsänderungen durch die Bürgerschaft keine Änderung des Wahlrechts bedeute. Nur bei Änderung eines Volksgesetzes sei ein Referendumsbegehren zulässig.

Hintergrund: Urteil gegen Sperrklausel

Im Januar 2013 hatte das Hamburger Verfassungsgericht die damalige 3-Prozent-Hürde für Wahlen der Bezirksversammlung gekippt. Die Begründung im Urteil: „Sie greift in das Recht auf Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien ein.“ Im Dezember 2013 wurde wiederum mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen eine Verfassungsänderung erreicht – und damit das vorangegangene Urteil des Verfassungsgerichts ausgehebelt. Grund für diese Maßnahme sei die Sorge um die Funktionsfähigkeit der Bezirksversammlung. Die Hürde verhindere eine Parteienzersplitterung und den Einzug rechtsextremer Parteien. „Eine zu starke Zersplitterung durch Einzelinteressen oder gar extreme Meinungen wird weiterhin vermieden“, sagt Carsten Ovens von der CDU Bezirksfraktion Eimsbüttel.

Hamburg als Ausnahmefall

Aktion gegen die Verfassungsänderung von "Mehr Demokratie Hamburg" Foto: Matthias Cantow
Aktion gegen die Verfassungsänderung von „Mehr Demokratie Hamburg“ Foto: Matthias Cantow

Hamburg hat nun vorerst wieder eine Sperrklausel – damit ist die Stadt jedoch, gemeinsam mit Berlin, bundesweit ein Ausnahmefall. In allen übrigen Bundesländern gibt es keine Hürde auf kommunaler Ebene. Das Verfassungsgericht untermauerte im Januar vergangenen Jahres auch aus den bundesweiten Erfahrungen heraus das Urteil: „Trotz teilweise schon mehrfacher Wahlen sei es in keinem Fall zu einem funktionsunfähigen Gemeinderat gekommen.“

„Schlag ins Gesicht engagierter Bürger“

Lutz Schmidt von der FDP nennt die Einführung der Sperrklausel einen „Schlag ins Gesicht engagierter Bürger.“ Es gehe darum, jede Stimme, die auf kommunaler Ebene zu einem Sitz führen würde, auch abzubilden. „Das ist landauf landab in Deutschland die Regel, nur in Hamburg sichern sich die größeren Parteien Sitze, die ihnen gar nicht zustehen würden.“ So scheiterten bei der vergangenen Bezirkswahl 2011 die Piratenpartei, die Freien Wähler; aber auch die NPD an der Hürde. Hartmut Obens von der Fraktion Die Linke in Eimsbüttel sieht die Hürde aber nicht als Gegenargument: „Der mögliche Einzug neofaschistischer Parteien oder Gruppierung ist politisch zu bekämpfen, nicht mit Hilfe von Sperrklauseln.“

Möglicherweise können die Bürger bald selbst entscheiden. Foto: Ada von der Decken
Die Bürger können nun doch nicht über eine Sperrklausel entscheiden. Foto: Ada von der Decken

Auch Anne Alter von den Piraten Eimsbüttel findet die Befürchtungen unbegründet. Dass „die NPD oder andere rechtsextreme Parteien flächendeckend in die Kommunalparlamente einziehen oder die Kommunen durch Zersplitterung vormals stabiler Mehrheiten in viele Parteien unregierbar werden, hat sich nirgendwo bewahrheitet.“

Kampf um mehr Wahlbeteiligung

Hätte das Referendumsbegehren des Bündnis’ „Faires Wahlrecht“ Erfolg gehabt, hätten die Wähler, und nicht die Parteien, über die Form des Wahlrechts abstimmen können. Gabor Gottlieb von der SPD Eimsbüttel sieht in der geringen Wahlbeteiligung das größere Problem: „Die 3-Prozent-Hürde kann die Arbeit natürlich leichter machen, allerdings sehe ich es auch nicht als Problem, wenn ein oder zwei Fraktionen mehr in der Versammlung vertreten sind. Schwierig könnte es werden, wenn es acht oder neun sind. Wir müssen aber vor allem für mehr Wahlbeteiligung kämpfen.“

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