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Mit viel Herzblut betreiben Kleinunternehmerinnen und Solo-Selbstständige kleine Läden in Eimsbüttel. Die Corona-Krise stellte sie vor finanzielle Herausforderungen.. Foto: Rainer Wiemers
Ladeninhaber aus Eimsbüttel sind von den Soforthilfe-Rückzahlungen betroffen. Foto: Rainer Wiemers
Rückzahlungen

Corona-Soforthilfen – was ist bisher passiert?

Sie sollten Kleinunternehmer retten und schweben jetzt wie ein Damoklesschwert über ihnen: die Corona-Soforthilfen. Was ist passiert und wie geht es weiter?

Von Julia Haas

Im Streit um die Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen scheint Ruhe eingekehrt zu sein – zumindest kurzfristig. „Wir sind müde“, sagt Constanze Lux von der Eimsbütteler Interessensgemeinschaft. Im Oktober hatten sich mehrere Kleinunternehmerinnen und Solo-Selbstständige zusammengeschlossen, um gegen die Rückzahlungen vorzugehen. Was ist bisher passiert? Ein Über- und Ausblick.

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Frühjahr 2020: Soforthilfen starten

Im März 2020 geht Hamburg erstmals in den Lockdown. Gleichzeitig starten Bund und Länder ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige, um die Auswirkungen der Krise abzumildern. Der damalige Finanzminister Olaf Scholz spricht von einem Zuschuss, es gehe nicht um einen Kredit. Inhaberinnen und Besitzer von Restaurants oder Läden müssen damals schätzen, wie groß ihr Liquiditätsengpass in den kommenden drei Monaten sein wird.

Nach Angaben der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFBH) werden 123.000 Soforthilfen mit einem Volumen von 2,6 Milliarden Euro ausgezahlt.

Herbst 2021: Schock für Unternehmerinnen

Im Herbst 2021 startet die IFBH ein Rückmeldeverfahren. Bis Ende Oktober müssen Kleinunternehmerinnen und Solo-Selbstständige angeben, ob der prognostizierte Engpass im entsprechenden Zeitraum tatsächlich eingetreten ist. Falls dem nicht so ist, werden Rückzahlung fällig.

Kleinunternehmerinnen und Solo-Selbstständige aus Eimsbüttel reagieren auf das Rückmeldeverfahren mit der Gründung einer Interessensgemeinschaft. Sie wollen sich gegen die drohenden Rückzahlungen wehren. Siiri Pflughaupt, Inhaberin der Friseurläden „I Love Hair“, bezeichnet die Prozedur als ungerecht. Zum einen, weil das Verfahren nur die finanzielle Situation in den zugrunde gelegten Berechnungsmonaten berücksichtigt, nicht aber was danach passierte. Zum anderen, weil viele Unternehmer noch im Herbst 2021 mit den Corona geschuldeten Einbußen kämpfen.

Im November gehen die Finanzbehörde und IFBH auf die Hilferufe ein. Wer die Soforthilfen zurückzahlen muss, kann eine zinsfreie Stundung beantragen. Die zunächst bis April 2022 angedachten Stundungen werden bis Ende Dezember verlängert. Danach können Rückzahlungsvereinbarungen von 12 bis maximal 24 Monaten wirken.

Frühjahr 2022: Finanzbehörde lässt sich Zeit

Rund 23.000 Anträge befindet sich laut Finanzbehörde im Rückmeldeverfahren. Bis Ende Februar seien „8.100 Schreiben mit dem Angebot zur freiwilligen Rückzahlung“ verschickt worden. Darauf folgten bisher 5.500 Rückzahlungen. 1.700 Betroffene haben eine Stundung beantragt, heißt es von Seiten der Finanzbehörde.

Ein Großteil wartet bislang jedoch vergeblich auf eine Rückmeldung der IFBH – auch Constanze Lux.

Das lange Warten hatte Ruhe einkehren lassen. Viele hätten sich mit der Situation arrangiert, das Thema sei in den Hintergrund gerückt, so Lux. Damit abgeschlossen haben die Unternehmerinnen, die auch weiterhin im Austausch stehen, aber noch nicht: „Die Rückmeldungen werden uns neuen Aufschwung geben.“

Wie geht es weiter mit den Soforthilfen?

Wie dieser konkret aussehen könnte, steht noch nicht fest. Eine Option: gegen das Rückmeldeverfahren klagen. Die Soforthilfe-Interessensgemeinschaft aus NRW (IG-NRW) hat das vorgemacht. Vorsitzender Reiner Hermann, der auch mit Constanze Lux im Austausch steht, sagte gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten: „Es gibt in NRW mittlerweile über zweieinhalbtausend Klagen gegen Rückforderungsbescheide.“ Er rechnet mit einer Erfolgsquote von 50 Prozent. Ein positiver Ausgang der Gerichtsverhandlungen könne die Hamburger Situation zwar nicht beeinflussen, aber ein Vorbild sein.

„Viele haben aus Kostengründen Angst sich mit dem Land anzulegen“, sagt Hermann. Deswegen empfiehlt er dem NRW-Beispiel zu folgen und die Situation durch einen Verwaltungsrechtler prüfen zu lassen. Von den Ergebnissen könnten die Kläger profitieren. Die IG-NRW hat die anwaltliche Beratung durch freiwillige Mitgliederbeiträge finanziert.


Viele Kleinunternehmer müssen die Corona-Soforthilfen zurückzahlen. Wann Zinsen anfallen und warum Klagen gegen die Rückzahlungen aktuell noch nicht möglich sind.

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