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Erfolg für muslimische Gemeinde

Hamburg hat die islamische Glaubensgemeinschaft Ahmadiyya Muslim Jamaat den christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften gleichgestellt. Was das bedeutet, war am Dienstag auf einer Pressekonferenz in der Fazle-Omar Moschee in der Stellinger Wieckstraße zu erfahren.

Von Anja von Bihl
Fazle-Omar Moschee in Stellingen. Foto: Anja von Bihl
Fazle-Omar Moschee in Stellingen. Foto: Anja von Bihl

Seit dem 9. April steht die islamische Reformbewegung als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Hamburger Gesetzblatt. Damit ist die Hansestadt nach Hessen das zweite Bundesland, das der Ahmaddiya Muslim Jamaat diesen Status verleiht. In anderen Ländern laufen Anträge oder sind in Vorbereitung.

Zur Geschichte

Die Ahmadiyya-Bewegung entstand 1889 im damals noch britischen Indien, als es schwere Kontroversen zwischen dem Islam und christlichen Missionaren gab. Sie steht für ein friedliches Miteinander aller Religionen. Im späteren Pakistan wurden die Mitglieder daher zu Nichtmuslimen erklärt und verfolgt und traten die Flucht an. Heute gibt es die Gemeinschaft in 200 Ländern weltweit. In Deutschland ist sie seit 1922 vertreten und hat bundesweit 35.000 Mitglieder, in Hamburg etwa 4.200. Sie finanziert sich durch Spenden der Mitglieder.

Die Ahmadiyya Muslim Jamaat mit Sitz in Frankfurt am Main ist die erste islamische Religionsgemeinschaft, die in Deutschland den öffentlich-rechtlichen Status erreicht hat und damit den christlichen und jüdischen Gemeinden gleichgestellt ist. Andere islamische Gemeinden hätten dies seit Jahren bislang vergeblich versucht, sagt Abdulla U. Wagishauser; er ist Bundesvorstand der Ahmadiyya-Gemeinschaft. So habe der Zentralrat der Muslime etwas verschnupft reagiert.

Warum diese Gemeinschaft?

Faizan Ijaz, Justiziar, und Abdullah U. Wagishauser, Bundesvorsitzender AMJ. Foto: Anja von Bihl
Faizan Ijaz, Justiziar, und Abdullah U. Wagishauser, Bundesvorsitzender AMJ. Foto: Anja von Bihl

Vor einer Zulassung als öffentlich-rechtliche Körperschaft wird jeweils geprüft, ob die Grundsätze der Gemeinschaft verfassungskonform sind. Die Jamaat sei rein religiös aufgestellt und nicht etwa ethnisch oder politisch, erklärt Wagishauser. Ihre Ideologie variiere nicht, sondern sei weltweit die gleiche, ausgerichtet auf die Verehrung Gottes und die Zuwendung zum Mitmenschen. Selbstverständlich gebe es auch Mitglieder, die sich politisch betätigten: Das sei aber ihre Privatsache.

Mann und Frau

Mann und Frau seien vor Gott gleich und hätten in der Gesellschaft gleich viel Rechte, antwortet Laeeq A. Munir, der Hamburger Imam der Ahmadi, auf die Frage nach der Gleichwertigkeit oder Gleichberechtigung der Geschlechter. Leider hätten dies heute viele muslimische Gemeinschaften vergessen, mahnt Wagishauser, sie seien regelrechte Machogesellschaften geworden. Der Koran schreibe aber vor, dass die Frau keineswegs die Dienerin des Mannes sei, sondern seine Gefährtin. Die Gemeinschaft ist parallel organisiert: Sowohl in den Gemeinden als auch bundesweit werden in öffentlichen Wahlen ein Präsident und eine Präsidentin gewählt.

Ziele für Hamburg

Mit dem Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft würden den Ahmadi-Muslimen nun nicht etwa Möglichkeiten auf dem Silbertablett serviert, sagt Wagishauser. Vielmehr müsse man sie auf dem rechtlichen Wege in teils langwierigen Prozessen erkämpfen. In Hamburg plane man in den kommenden Jahren eine Kindertagesstätte, später möglicherweise eine Schule. Sie sollen aber nicht nur für muslimische Kinder da sein, sondern offen für alle. Ein weiteres Ziel sei ein eigener Friedhof, wo nach dem schlichten islamischen Ritus verfahren werden könne. Ein Ort dafür sei noch nicht gefunden.

Die Fazle-Omar Moschee ist die zweitälteste in Deutschland, sie wurde 1957 eingeweiht. Zudem gibt es in Schnelsen die Bait-ur-Rasheed Moschee. Auf längere Sicht sollen zwei weitere in Wandsbek und Harburg entstehen. Dies sei ja auch immer ein politisches Projekt und bringe Unruhe mit sich nach dem Motto „Ja, aber warum vor meiner Haustür“, sagt der Bundesvorsitzende.

Und noch einen Vorteil sieht er: Nun könne seine Gemeinschaft Raum im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen erhalten. Wie wäre es also neben dem „Wort zum Sonntag“ künftig auch mit einem „Wort zum Freitag“?

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