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Am Joseph-Carlebach-Platz am Grindelhof hatte der Angeklagte im November volksverhetzende Aussagen gerufen. Hier stand bis zu ihrer Zerstörung im Jahr 1938 die Bornplatzsynagoge.
Am Joseph-Carlebach-Platz im Grindelviertel hatte der Angeklagte im November volksverhetzende Aussagen gerufen. Foto: Jacob Gehring
Gericht

Volksverhetzung im Grindelviertel: Urteil gefällt

Das Amtsgericht hat einen 33-jährigen Mann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte sich im November antisemitisch geäußert.

Von Jacob Gehring

Im Verfahren zu einem Fall der Volksverhetzung vor der Ausgrabungsstätte der Bornplatzsynagoge hat das Amtsgericht Hamburg Anfang der Woche ein Urteil gefällt. Der Angeklagte P. muss 120 Tagessätze à 10 Euro zahlen.

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Volksverhetzung gegenüber Juden

Der 33-Jährige hatte sich am Abend des 11. November vergangenen Jahres antisemitisch geäußert. Laut Medienberichten sollen auf dem Platz Gedenkkerzen gestanden haben. P. glaubte, diese seien im Gedenken an die jüdischen Opfer des Hamas-Angriffes im vergangenen Oktober dort aufgestellt worden. Allerdings dienten sie dem Gedenken an die Opfer der sogenannten Reichspogromnacht im Jahr 1938.

Unter anderem soll P. in Richtung der Ausgrabungsstätte der Bornplatzsynagoge gegenüber Angehörigen jüdischen Glaubens gerufen haben: „Ihr dreckigen Zionisten! Wo ist die Solidarität mit den 10.000 Zivilisten, die in Gaza gestorben sind?“

Angeklagter erhält Geldstrafe

Für seine Äußerungen hatte P. einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 10 Euro erhalten. Gegen diesen hatte er Einspruch eingelegt, weswegen es jetzt zum Verfahren kam, wie die Gerichtspressestelle auf Anfrage erklärte.

Einspruch aus Reue eingelegt

Den Prozess soll P. laut Medienberichten dafür genutzt haben, um seine Reue zu äußern. „Ich schäme mich sehr“, soll er gesagt haben.

Auf das Urteil hatte das aber keinen Einfluss, der Richter bestätigte noch einmal die verhängte Geldstrafe. 


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