
Droht jetzt der Abriss? So geht es mit der Grindelallee 80 weiter
Die Grindelallee 80 wurde zwangsversteigert. Viele hoffen, dass im Gebäude nun bezahlbarer Wohnraum entsteht. Was hat der neue Eigentümer vor?
Von Julia HaasNach der Zwangsversteigerung der Grindelallee 80 soll der jahrelange Leerstand des Gebäudes beendet werden. Das zumindest wünschen sich viele Menschen in Eimsbüttel. Doch zuvor könnte das Haus aus der Gründerzeit abgerissen werden. Was bekannt ist.
Grindelallee 80: Lange passierte nichts
Bezahlbarer Wohnraum in zentraler Lage – das erhoffen sich Bezirkspolitiker von der Eimsbütteler Links- und SPD-Fraktion für die Grindelallee 80 nach der Zwangsversteigerung. Seit Jahren hat die Bezirksversammlung über das leerstehende Gebäude diskutiert und unterschiedliche Forderungen formuliert.
Lange zeigte das keine Wirkung. Trotz verschiedener Bemühungen, vor allem von Seiten der Eimsbütteler Linksfraktion, rottete das Gebäude vor sich hin. Aufforderungen, das Gebäude wieder instand zu setzen, kam der Eigentümer nicht nach. Das Bezirksamt verhängte Zwangsgelder in Höhe von 130.000 Euro.
Nach Zwangsversteigerung erste Zweifel
Am Dienstag dann der Wendepunkt: Die Grindelallee wurde für fünf Millionen Euro zwangsversteigert. Neuer Eigentümer ist der Min to Huus Bauträger mit Sitz in Rotherbaum.
Kurz nach der Versteigerung wurden erste Zweifel laut, ob in der Grindelallee nun wirklich bezahlbarer Wohnraum entstehe.
Studierende hatten Wohnheim gefordert
„Bei einem Kaufpreis von fünf Millionen Euro für ein Grundstück mit etwas über 750 Quadratmetern habe ich erhebliche Zweifel, dass es um bezahlbaren Wohnraum geht“, sagte Mikey Kleinert von der Eimsbütteler Linksfraktion. Seine Befürchtung: Was in der Grindelallee 80 entsteht, könnte am Bedarf der Stadt vorbeigehen.
Studierende der Universität Hamburg, die zuvor ein Wohnheim in der Immobilie gefordert hatten, äußerten ähnliche Bedenken.
Von Studierenden besetzt
In der Nacht auf Montag hatten Studierende die Grindelallee 80 kurzzeitig besetzt und Transparente an der Fassade aufgehängt. „Wohnen ist kein Luxus“ und „Spekulanten enteignen“ ist darauf zu lesen. Laut Bezirksamt ist das Gebäude aktuell nicht besetzt, eine Räumung daher nicht notwendig.
Sanierung nicht wirtschaftlich?
Was sagt der neue Eigentümer dazu? Von dem Min to Huus Bauträger heißt es auf Anfrage der Eimsbütteler Nachrichten, man sei in der Prüfungsphase. Erst nach Analyse der Bausubstanz stehe fest, wie es weitergeht – und das könne mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Konkreter äußerte sich der Anwalt des neuen Eigentümers. Laut Moritz Lembcke von der Kanzlei Osgard sei das vorrangige Interesse, den Schandfleck dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen. Dabei sei ein Abriss naheliegend, da eine wirtschaftliche Sanierung wirtschaftlich kaum zu stemmen sei. „Das Gebäude wurde vom ehemaligen Eigentümer in den letzten Jahren systematisch heruntergewirtschaftet.“
Kein Denkmalschutz
Nach Angaben des Bezirksamts Eimsbüttel steht die Grindelallee 80 nicht unter Denkmalschutz und gehört auch nicht zum Ensemble-Schutz.
Höhe der Mieten steht noch nicht fest
In welchem Bereich die Mieten der künftigen Wohnungen liegen, sei aktuell schwer abzuschätzen, sagt Lembcke. Es hänge unter anderem von den Preisen der Bauunternehmen ab – diese würden günstige Mieten eher limitieren.
Wenn in der Grindelallee 80 dennoch bezahlbarer Wohnraum entstehen solle, käme es auf die Unterstützung der Stadt an, sagt Lembcke. Befreiungen oder Förderprogramme könnten die Baukosten reduzieren.
In jedem Fall wolle der neue Eigentümer aber die alten Mieter zurückholen. Diese mussten 2019 ihre Wohnungen verlassen, weil das Bezirksamt das Gebäude für unbewohnbar erklärte. „Wer zurückkommen möchte, kann das“, so Lembcke.
Endet der Rechtsstreit durch die Zwangsversteigerung?
Für den Min to Huus Bauträger ist die Immobilie in der Grindelallee 80 keine Unbekannte. Bereits 2018 soll der Grundstücksverkauf mit dem ehemaligen Eigentümer vereinbart worden sein. Dieser kam aber nie zustande, stattdessen landete die Vereinbarung vor Gericht.
Dabei ging es wohl darum, dass Min to Huus die Eigentumsumschreibung des Grundstücks verlangte. Dagegen verteidige sich der aktuelle Eigentümer mit dem Argument, dass die Käuferin den Kaufpreis noch nicht vollständig gezahlt habe.
Durch die Zwangsversteigerung sei dieser Rechtsstreit nun teilweise geklärt, sagt Rechtsanwalt Lembcke. Fragen zu Schadensersatzansprüchen blieben aber noch offen. Laut Lembcke sei damals eine erste Kaufanzahlung an den ehemaligen Eigentümer geflossen.
lokal. unabhängig. unbestechlich.
Eimsbüttel+

Mit Eimsbüttel+ hast du Zugriff auf alle Plus-Inhalte der Eimsbütteler Nachrichten. Zudem erhältst du exklusive Angebote, Deals und Rabatte von unseren Partnern.