„Keiner kann sich vorstellen, wie es uns Schwarzen geht“
John H. hat Polizeigewalt in Eimsbüttel erfahren. Der Einsatz belastet den Altenpfleger auch Wochen später schwer. Für die handelnden Beamten hat er noch keine Konsequenzen.
Von Alana TongersDie Angst kommt in Schüben. Tagsüber, wenn er mit dem Fahrrad seine Touren fährt. Nachts, wenn er nicht schlafen kann. Rund um die Uhr, wenn er in den Nachrichten von der Polizeigewalt gegen People of Colour in den USA hört.
Rund zwei Monate ist es her, dass drei Zivilfahnder den Altenpfleger John H. vom Fahrrad reißen – weil sie ihn für einen Drogendealer halten. Die entstandenen Sachschäden an Fahrrad, Handy und Uhr hat die Polizei mittlerweile erstattet. Die seelischen Schäden aber bleiben. Der Vorfall hat den 31-Jährigen traumatisiert. „Ich komme nicht damit klar“, sagt er, als er an der Polizeiwache in der Troplowitzstraße vorbeigeht.
Betroffene erzählen selten von Erfahrungen
Mittlerweile ist er in therapeutischer Behandlung, um das Geschehene zu verarbeiten. Er habe Schlafstörungen, fühlt sich oft grundlos beobachtet. Vor allem, wenn er an dem Ort des „Überfalls“ vorbeifährt.
Die Bilder von Polizeigewalt aus den USA belasten John H. zusätzlich. Die ständige Konfrontation macht es unmöglich, das Erlebte loszulassen. „Ich bin froh, dass ich nicht in Amerika lebe“, erzählt er. „Wer weiß, was sonst noch passiert wäre.“ Ein rein amerikanisches Problem sei Polizeigewalt aber nicht. „Die gibt es auch hier.“ Viele Betroffene sprächen aber nicht öffentlich über ihre Erfahrungen. Und nicht immer sei es physische Gewalt, sondern das Verhalten der Beamten, das diskriminiere.
Kein klares Verbot von Racial Profiling
Es sind die vermeintlich harmlosen Momente. Wenn er aus dem Urlaub zurückkommt und als Einziger von Beamten nach dem Pass gefragt wird. „Alle dürfen vorbeigehen, und ich werde rausgepickt“, erzählt John H. Racial Profiling (rassistische Profilerstellung) heißt diese Methode, bei der Beamte Personen aufgrund ihres Aussehens oder ethnischer Merkmale kontrollieren und nicht wegen eines akuten Verdachts.
Racial Profiling verstößt zwar gegen den Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes – Polizeigesetze auf Bundes- und Länderebene lassen trotzdem Spielräume: Sogenannte verdachtsunabhängige Kontrollen sind in Grenzräumen, zum Beispiel an Flughäfen möglich. In Hamburg dürfen Beamte Personen ohne konkreten Verdacht in Gebieten kontrollieren, welche sie als „gefährlich“ ausweist. Im Gegensatz zu Ländern wie Großbritannien und den USA gibt es in Deutschland weder eine rechtliche Definition noch Verbote zu Racial Profiling.
Polizei weist Vorwurf von sich
Auch in der Kritik um den Polizeieinsatz gegen John H. kommt der Begriff auf. Es geht um die Frage: Hätten die Beamten ihn auch agressiv vom Fahrrad gestoßen und festgehalten, wäre er weiß? Nein, findet die Eimsbütteler Bundestagsabgeordnete Żaklin Nastić von der Linken. Der Überfall auf John H. zeige, dass die Hamburger Polizei weiterhin auf „Racial Profiling“ setze, so Nastić in einer Pressemitteilung. „Diese Praxis institutionellen Rassismus stellt einen Bruch von Artikel 3 des Grundgesetzes dar und muss endlich beendet werden“, fordert die Bundestagsabgeordnete.
Polizei-Pressesprecher Holger Vehren wehrt sich auf Nachfrage gegen die Kritik: „Die Polizei Hamburg weist den Vorwurf des ‘racial profiling’ entschieden von sich.“ Die Themen „Ethnic und Racial Profiling“ würden in Aus- und Fortbildungen intensiv behandelt. Unter anderem werde den angehenden Beamten früh vermittelt, „dass Migration für sich gesehen kein kriminogen auffälliger Faktor ist“.
Zahl der Rassismus-Beschwerden steigt
Trotzdem verzeichnet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihrem Jahresbericht für 2019 einen Anstieg der Anfragen wegen rassistischer Diskriminierung auf 1.176 Fälle – knapp zehn Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr. Sie machen inzwischen 33 Prozent aller Anfragen der Antidiskriminierungsstelle aus. Zum Vergleich: 2016 lag ihr Anteil noch bei 25 Prozent.
Gegen Diskriminierung bei staatlichem Handeln, zum Beispiel durch Polizeibeamte, müsse entschiedener vorgegangen werden, fordert die Stelle. Wie nach Berliner Vorbild: Dort wurde Anfang Juni ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz erlassen, das vor Diskriminierung durch Behörden schützen soll.
Ermittlungsverfahren gegen Beamten
Wer in Berlin von Polizisten diskriminiert wird, kann jetzt auf Entschädigung klagen. Das Gesetz soll eine „Rechtslücke [schließen], die gerade im Bereich des behördlichen Handelns noch besteht“, heißt es vom Berliner Senat. Dafür gab es scharfe Kritik seitens einiger Politiker und der Berliner Polizei, das Gesetz stelle Beamte unter Generalverdacht. Die Polizei Hamburg wollte auf Nachfrage der Eimsbütteler Nachrichten keine Stellung zu dem Berliner Gesetz beziehen.
Auch John H. hat Strafanzeige gegen die Beamten erstattet. Will damit ein Zeichen setzen, selbst wenn die Aussicht auf Erfolg laut seiner Anwältin nicht gut scheint. Nach Angaben der Innenbehörde führt das Dezernat Interne Ermittlungen momentan ein Ermittlungsverfahren wegen des „Verdachts der Körperverletzung im Amt“ gegen einen der Polizeibeamten. Suspendiert wurden er und seine zwei Kollegen bislang nicht. „Über mögliche disziplinarrechtliche Konsequenzen wird erst entschieden, sobald die Bewertung des Dezernates Interne Ermittlungen vorliegt“, so Vehren.
„Was wollen Sie denn hier?“
John H. macht indessen auch im Alltag rassistische Erfahrung – besonders bei seiner Arbeit als Altenpfleger. Als er kürzlich eine neue Patientin besuchte, begrüßte sie ihn mit den Worten: “Was wollen Sie denn hier?” Wenn er das E-Bike seines Arbeitgebers in den gut betuchten Gegenden in Hoheluft aufschließt, spüre er die Blicke. „Die Leute starren dann, sie denken, ich will es klauen.“
Dass jetzt so viele Menschen gegen Rassismus auf die Straße gehen, freut ihn. „Es wäre schön, wenn wir Erfolg haben.“ Auch seine Schwester war bei den Demonstrationen in Hamburg dabei. John H. hat es nicht geschafft, zu groß die psychische Belastung. Von seinen weißen Mitmenschen wünscht er sich mehr Sensibilität für das Thema Rassismus. „Keiner kann sich vorstellen, wie es uns Schwarzen geht.“