
Grindelallee 80 steht leer: Warum hier niemand wohnt
Leerstand seit Jahren – doch Bezirksamt sagt: „Das ist ein komplexes Verfahren“. In der Grindelallee tut sich nichts – das sind die Gründe.
Von Sandra KunkelSchon lange lebt in der Grindelallee 80 niemand mehr, ein Gerichtsverfahren läuft – seit inzwischen fast fünf Jahren, wie die Linke in einer Anfrage an den Bezirk feststellt. Noch immer soll der Eigentümer dafür sorgen, dass das Haus wieder bewohnbar wird, sagt der Bezirk.
Bezirk: „Hoch komplexe Verfahren“
Vor drei Jahren sind die letzten Mieter aufgrund von Baumängeln ausgezogen. Die sind entstanden, weil der Eigentümer die ursprünglich sechs Wohnungen im Haus in 26 Wohnungen umgebaut hatte – ohne Genehmigung und ohne den Brandschutz zu beachten. Jetzt müsse der Eigentümer die kleinteiligen Wohnungen zurückbauen, um das Haus wieder bewohnbar zu machen, so das Bezirksamt.
Kay Becker, Pressesprecher des Bezirksamtes Eimsbüttel sagt, dass gerade eine Baugenehmigung bestehe. Die könne der Bauherr innerhalb der nächsten drei Jahre in Anspruch nehmen.
„Kampf gegen Leerstand“
Becker sagt auch: „Aus Sicht von Betroffenen oder der Öffentlichkeit erweckt das verständlicherweise schnell den Eindruck, die Stadt tue nicht genug.“ Allerdings: „Hierbei handelt es sich um teilweise hoch komplexe Verfahren, die wir rechtssicher und mit den uns zur Verfügung stehenden Instrumenten, rechtlichen Grundlagen sowie Verfahrensschritten und –fristen durchführen müssen.“
Mikey Kleinert, Sprecher der Linken, sagt gegenüber der Eimsbütteler Nachrichten: „Über den Winter standen mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate, Fenster und Balkontüren offen.“ Der Eigentümer wolle damit Feuchtigkeit in die Wohnung bringen, um eine Wiederherstellung unmöglich zu machen, so der Verdacht der Linken.
Auch dazu gibt es eine Antwort vom Bezirk: „Über den Rechtsanwalt erfolgte eine Aufforderung die Fenster zu schließen.“
Eigentümer reagiert nicht
Eigentlich sind Eigentümer verpflichtet, Wohnraum zu Wohnzwecken nutzbar zu machen und entsprechend zu nutzen. Daher läuft ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, das schon Anfang 2019 das Gebot zur Wiederherstellung der Wohnungen beschlossen hat. Verhängte Fristen wurden in den Jahren nicht eingehalten und Zwangsgelder von inzwischen 45.000 Euro verhängt – so die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage.
Leerstand: Rechtliche Möglichkeiten
Die Anfrage wurde von der Franktion der Linken in der Bezirksversammlung gestellt. Zuvor protestierten sie vor dem Haus und sammelten Unterschriften – um den öffentlichen Druck auf Eigentümer und Bezirk erhöhen, so Kleinert, der für die Linke in der Bezirksversammlung sitzt.
In den letzten Jahren war immer wieder über den Zustand des Hauses und den Leerstand berichtet worden. Die Fraktion der Linken und auch der SPD haben mehrfach nachgehakt. Passiert ist wenig.
Daher fordert die Linke Eimsbüttel, das Haus in öffentliches Eigentum zu überführen. Und damit laut Pressemitteilung „bezahlbaren Wohnraum zu retten“. Tatsächlich kann die Behörde Treuhänder einsetzen – gemäß dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz. Dies sei laut Bezirksamt aber das letzte Mittel.